Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die Volleinspeisevergütung nach § 100 Abs. 14 Satz 2 EEG 2021 bzw.
Leitsatz: Wird Strom in einer Biomasseanlage produziert, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird und die zudem mit einer Organic-Rankine-Anlage ausgestattet ist, so wird der sogenannte Technologiebonus gemäß § 8 Abs. 4 EEG 2004 nur für den Stromanteil gewährt, der durch die Organic-Rankine-Anlage erzeugt wird.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Am 3. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024 und gilt damit am 10. Juli 2024 als bekanntgegeben.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
BDEW Positionspapier: Rahmenbedingungen für Energy Sharing: Akzeptanz stärken, Investitionen anregen
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat im Juli 2024 sein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen für Energy Sharing veröffentlicht. Darin macht der BDEW Vorschläge zur Förderung der Akzeptanz und zur Anregung von Investitionen in Energy Sharing in Deutschland. Der Verband fordert folgende Rahmenbedingungen:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.
Leitsätze:
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) hat am 23. Mai 2024 ein Positionspapier zum Energy Sharing für die Bürgerenergie herausgegeben. Darin nimmt der BBEn Stellung dazu, welche Anforderungen Energy Sharing für die Bürgerenergie erfüllen muss, damit sie als erfolgreiches Instrument für die Transformation unseres Energiesystems eingesetzt werden kann. Die wichtigsten Forderungen sind:
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2024 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt mehrere Biogasanlagen und plante eine Erweiterung durch ein neues Blockheizkraftwerk. Der Netzbetreiber, die Beklagte, lehnte den gewünschten Niederspannungsanschluss ab und bot stattdessen einen Mittelspannungsanschluss an. Nach einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich die Beklagte, den Anschluss herzustellen. Es entstand jedoch ein Streit darüber, ob eine Steuerungsleitung für die Fernsteuerung vorhanden sei. Die Klägerin erklärte, dass ein Rundsteuerungsempfänger installiert und die Steuerungsleitung bereits vorhanden sei.
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2024.
Die Clearingstelle hat keine behördlichen Aufsichtsbefugnisse. Wir können also nicht einseitig Netzbetreiber zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen auffordern.
Wann und in welcher Höhe werden Abschlagszahlungen gezahlt?

Am 8. März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024 und gilt damit am 15. März 2024 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob es sich bei den mit Biomethan betriebenen vier Blockheizkraftwerken der Schiedsklägerin um eine (Gesamt-)Anlage i. S. d. EEG handelt (im Ergebnis: bejaht) und wenn ja, welches Inbetriebnahmejahr diese (Gesamt-)Anlage führt und wann der Vergütungszeitraum für die EEG-Vergütung endet.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.