Das 49. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarspitzengesetz und Biomassepaket – aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis“ findet am 2. Juli 2025 als Präsenztermin im Hotel Catalonia Berlin Mitte, Köpenicker Straße 80-82, 10179 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Im Fokus unseres 49. Fachgesprächs stehen aktuelle Fragen zum Solarspitzengesetz und zum Biomassepaket in Bezug auf die aktuellen gesetzlichen Änderungen und ihre Auswirkungen in der Praxis.
Die in einer Abrechnung des Netzbetreibers angegebenen Kürzel, wie etwa „SgK52111----SZ“, beschreiben verschiedene Vergütungs- oder Sanktionstatbestände nach dem EEG.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. April 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. April 2025, so dass die Bekanntgabe am 30. April 2025 als erfolgt gilt.
Die Veröffentlichung enthält Hinweise zur beihilfenrechtlichen Genehmigung des EEG 2023 sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben durch die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) im Hinblick auf Förderinstrumente für erneuerbare Energien.
Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
Dies kann daran liegen, dass Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber keine Veräußerungsform ausgewählt haben.
Zuordnungspflicht
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Veräußerungsformen zuordnen. Dabei kann zwischen folgenden Veräußerungsformen gewählt werden:
Die Clearingstelle hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, wie bei bestehenden Biomasseanlagen in der Anschlussförderung die Begrenzung des anzulegenden Werts zu berechnen ist.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 25. April 2025.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (sog. Biomasse-Paket) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 18. Februar 2025 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein Anspruch auf den sog. Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den eingespeisten Strom aus einer Biogasanlage besteht (im Ergebnis teilweise bejaht).
Wann bekomme ich die monatliche Vergütung?
Ist dem Netzbetreiber die Ist-Einspeisung monatlich bekannt, d.h. bei Messung mittels eines RLM-Zählers oder Smart Meters, so ist nach vorläufiger und unverbindlicher Einschätzung der Clearingstelle keine Abschlagszahlung zu zahlen, sondern die monatliche EEG-Vergütung anhand der tatsächlichen Ist-Einspeisung.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 mit Wirkung zum 1. März 2025 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments im Jahr 2025
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.
Am 11. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. November 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Dezember 2024 und gilt damit am 18. Dezember 2024 als bekanntgegeben.
Leitsätze:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung verfolgt das Ziel, wirksamere Anreize für die weitere Flexibilisierung von Biogasanlagen zu schaffen. Dies wird dadurch begründet, dass in einem klimaneutralen Stromsystem hochflexible Biogasanlagen benötigt werden, um die Solar- und Windenergie optimal zu ergänzen. Des Weiteren zielen die Regelungen darauf ab, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen zu erhöhen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.