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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Aufsatz
Die Nutzung der Windenergie stellt derzeit die wichtigste, zugleich aber auch konfliktträchtigste erneuerbare Energiequelle dar. Der Umweltschutz steckt hier in einem intrinsischen Dilemma, finden sich doch im Einzelfall Umweltbelange sowohl für als auch gegen die Errichtung von Windenergieanlagen. Der Beitrag beleuchtet daher das rechtliche Spannungsgeflecht, in dem sich die Planung, Zulassung und Vergütung von Windenergieanlagen bewegt.
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Aufsatz
Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im „Recht der Erneuerbaren Energien“. Behandelt werden also diejenigen deutschen und europäischen Regelungen, die den verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte sowie Antriebsenergie für Fahrzeuge (Biokraftstoffe) bezwecken sowie die hierzu ergangene jüngere Rechtsprechung.
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Aufsatz
Das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (1. EEGÄG) geht auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien das EEG fortzuentwickeln ist.
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Rechtsprechung– 9 O 1687/06
Aktenzeichen: 9 O 1687/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier aus den im Urteil vom selben Tage, Az. 9 O 1252/06 genannten Gründen verneint).

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Rechtsprechung– 9 O 1622/06
Aktenzeichen: 9 O 1622/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlage („Solarbäume“) nicht von dem Gartenhaus getragen werde, sondern sich selbständig trägt).

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Rechtsprechung– 9 O 1669/06
Aktenzeichen: 9 O 1669/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlage nicht von dem Gebäude getragen wird, sondern eine bauliche Anlage an die PV-Anlage angebaut wurde und mithin die Dachk

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Rechtsprechung– 9 O 1252/06
Aktenzeichen: 9 O 1252/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden sind, und die

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Rechtsprechung– 9 O 1510/06
Aktenzeichen: 9 O 1510/06

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellte Studie befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Bezug auf das Gesamtvolumen der Förderung, die Belastung der Stromverbraucher sowie die Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.

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Rechtsprechung– 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
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Rechtsprechung– 1 O 798/06
Aktenzeichen: 1 O 798/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen, erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen: Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF)

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Rechtsprechung– 14 U 123/05

Die Inbetriebnahme im Sinn des § 3 Abs. 4 EEG 2004 setzt - abgesehen von zulässiger Stütz- und Zündfeuerung - die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien voraus. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme kommt es auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers nicht an.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Monitoring und Bewertung der Förderinstrumente für Erneuerbare Energien in EU Mitgliedsstaaten; Abschlussbericht eines Forschungsvorhabens gefördert durch das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesumweltministerium (BMU) Langfassung (englisch); Kurzfassung (deutsch)
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Mitteilung der Kommission: Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe Die Mitteilung entwirft ein strategisches Konzept, wie die Biokraftstoffpotentiale der EU ausgeschöpft werden können. Hierbei werden sieben politische Schwerpunkte gesetzt, unter anderem in der Förderung auf der Nachfrageseite, Forschung und Entwicklung oder in der Unterstützung von Entwicklungsländern.
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Aufsatz
Der Beitrag untersucht zwei problematische Fälle: Wie ist die Vergütung zu bestimmen, wenn eine Fotovoltaik-Gebäudeanlage innerhalb von sechs Monaten erweitert wird und zwischen den Erweiterungen der Jahreswechsel liegt? Und: Wie ist bei mehrfachen Erweiterungen zu verfahren, wenn zwischen den einzelnen Inbetriebnahmezeitpunkten zwar bis zu sechs Monate liegen, zwischen der ersten und der letzten Inbetriebnahme aber mehr als sechs Monate?
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Rechtsprechung– 5 O 294/05
Aktenzeichen: 5 O 294/05

Zur Frage, ob für den Zeitraum des Anfahrens der Biomasseanlage ein Vergütungsanspruch nach dem EEG 2004 besteht, wenn währenddessen Heizöl eingesetzt wird (hier mangels Inbetriebnahme verneint).

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Rechtsprechung– 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Mitteilung der Kommission, u.a. zur Wärmeerzeugung aus Biomasse, zur Verstromung von Biomasse, zur Erzeugung von Biokraftstoffen und zur Biomasseversorgung
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Aufsatz

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Studie befasst sich mit den finanziellen Auswirkungen des Ausbaus Erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

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Rechtsprechung– 21 U 57/05
Aktenzeichen: 21 U 57/05
Dem EEG lässt sich keine starre Obergrenze für den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Zünd- und Stützfeuerung entnehmen. Mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz vereinbar ist der Einsatz (hier: bis zu 13,2 % Heizöl), wenn und soweit die Zünd- und Stützfeuerung für den störungsfreien Betrieb der Anlage technisch notwendig ist.
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Aufsatz
Die Handreichung beschreibt die verschiedenen Vergütungsregelungen für Biogas nach dem EEG 2004.
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Studie
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG

Die gutachterliche Stellungnahme beschäftigt sich mit der Frage, ob das Abnahme- und Vergütungsmodell des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Konflikt mit den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts steht. Das Gutachten wurde im Rahmen des BMU-Projekts „Rechtliche und administrative Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland“ vorgelegt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: RL 2001/77/EG
Zusammenfassende Analyse zu Effektivität und ökonomischer Effizienz von Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich. Zwischenergebnisse aus dem UFO-Plan Forschungsvorhaben „Monitoring und Fortentwicklung nationaler und europäischer Instrumente zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energiequellen im Strommarkt“. Förderkennzeichen: 203 41 112
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Rechtsprechung– 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
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