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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2020/53-IX vor. Hier hatte die Clearingstelle insbesondere zu klären, welcher Anlagenbegriff und Leistungsbegriff sowie welche Anlagenzusammenfassungsregelung dem

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Juni 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2022, so dass die Bekanntgabe am 6. Juli 2022 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Am 7. Juni 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Juni 2022 und gilt damit am 14. Juni 2022 als erfolgt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2023

Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.

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Studie

Die vorliegende Analyse beleuchtet die Regulierungs- und Politikinstrumente für eine regionale Verteilung potentieller neuer Standorte für EE-Anlagen. Hierbei wurden mengen-, strom- oder entgeltbasierte Steuerinstrumente in einem ganzheitlichen Ansatz analysiert. Neben einer Abwägung der Vor- und Nachteile aktueller sowie optionaler Steuerungsinstrumente, bieten die Autoren juristische und ökonomische Umsetzungsempfehlungen.

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Votum 2022/13-I– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/13-I

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob dem Anlagenbetreiber für den eingespeisten Strom aus den auf dem Vorbau eines Gebäudes angebrachten Solaranlagen ein Anspruch auf den sog. Fassadenbonus nach § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1, § 5

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021, Europarecht

Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.

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Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. Mai 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2022, so dass die Bekanntgabe am 18. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Votum 2022/6-VI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/6-VI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

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Aufsatz

In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.

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Aufsatz

Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.

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Rechtsprechung– 3 Kart 87/21

Leitsätze des Gerichts:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nach dem EEG besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet den geplanten und aktuellen Ausbau an Windenergieanlagen auf See in Europa, sowie die Hindernisse welche damit einhergehen. In erster Linie würden komplexe Verfahren und unterbesetzte Genehmigungsbehörden die Zulassungen erschweren. In der Zukunft brauche es mehr Unterstützung durch den Staat um insbesondere für die stromintensiven Industrien kostengünstigen Strom durch Windenergie in Europa bereitzustellen.

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Aufsatz

Der Aufsatz übt Kritik an der „Südregion-Regel“ der Anlage 5 im EEG 2021, die für die Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2022 gilt. Im letzten Jahr kamen 19 von 21 Geboten aus der Nordregion. Die Begrenzung auf die Südregion führe zu Schwierigkeiten für einen echten Wettbewerb für die kosteneffizientesten Anlagen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

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