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Suche in Vergütung/Förderung (EEG)

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Studie

Der Leitfaden „Biogas nach dem EEG - (wie) kann's weitergehen - Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ der TH Ingolstadt, der FH Münster, dem C.A.R.M.E.N. e.V. u

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in ihrem Aufsatz mit regionalen alternativen Vermarktungsmethoden nach dem Ende der EEG-Vergütung. Zunächst sei zu klären, ob ein Weiterbetrieb sinnvoll ist und wie eine sonstige Direktvermarktung aussehen könne. Sie zählt dazu verschiedene Arten von PPAs (Power-Purchase-Agreements) auf:

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 25. Mai 2020 (BGBl. I 2020 S. 1070), das am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.

Das Gesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Mai 2020 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

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Aufsatz

Der Aufsatz widmet sich dem laufenden Forschungsprojekt im Landkreis Cham, bei dem das wirtschaftliche Potenzial des systembedingten Betriebs von Biogasanlagen angesichts deren eventuellen Ausfalls aus der EEG-Vergütung untersucht wird. Der Kernpunkt der dreijährigen Forschung sei, wie die Zusatzerlöse bei der Bereitstellung der Blindleistung und der Momentanreserven sowie beim Engpassmanagement und beim Netzwiederaufbau erzielt werden können.

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Schiedsspruch 2020/24-IV– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/24-IV

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das vom Schiedskläger betriebene Blockheizkraftwerk (Satelliten-BHKW) seinen vergütungsrechtlich eigenständigen Status als Anlage i.S.v.

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Aufsatz

In ihrem Aufsatz kommentiert die Autorin besondere Paragraphen des EEG, die die Auszahlung bzw. die Nichtauszahlung der Vergütung im Bezug auf die Spotmarktpreise regulieren. § 24 des EEG 2017 sei besonders interessant, denn er hat den Zweck, die Definition "der Anlage" eindeutig zu bestimmen, es bleibe aber trotzdem der Spielraum für vage Interpretation.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2020 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

Es wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 90,456 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin von 167,77 Megawatt war deutlich unterzeichnet.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEAV, EEV, EnWG 2011, WindSeeG

Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:

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Studie

Die Autoren der Studien wagen in der Studie "Stromnetz 2050" einen Ausblick auf ein kostenoptimiertes und sektorengekoppeltes Energiesystem in Deutschland und Europa für das Jahr 2050, welches eine 90-prozentige Kohlenstoffdioxid-Reduktion in den Sektoren Strom, Transport, Wärme und Gas als Voraussetzung annimmt. Ausgewertet wurden hierfür die Netto-Nennleistungen verschiedener Erzeugungs-, Speicher- und Umwandlungstechnologien sowie die dafür optimierten Netto-Übertragungskapazitäten.

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Aufsatz

2021 fallen die ersten deutschen Windkraftanlagen aus der EEG-Förderung. Im Fokus des Artikels steht die österreichische Erfahrung des Betriebs und Stromverkaufs aus solchen Anlagen, denn im Nachbarland wurde die 13-jährige Förderzeit für einige Anlagen bereits 2018 beendet. Allerdings wurden nur 2 Altanlagen aus rein technischen Gründen abgebaut, der Rest hat sich auf neue Vermarktungsmodelle umgestellt.

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Die Ausnahmesituation durch das Corona-Virus zwingt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Maßnahmen. Eine wesentliche Änderung ist die Entscheidung, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidungen im Internet zunächst nicht zu veröffentlichen. Damit beginnen die Fristen (u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Eine individuelle Vorabveröffentlichung erfolgt auf Wunsch nach formlosen Antrag.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2016, KWKG 2016

Der Aufsatz behandelt die Möglichkeit industrieller Unternehmen selbst in erneuerbare Energien zu investieren um ihre Emissionen zu reduzieren. Die Autoren befassen sich mit der Eigenerzeugung im Hinblick auf staatliche Belastungen durch Steuern und Umlagen. Die Investition in eigene EE-Anlagen sei eine interessante ökonomische Versorgungsvariante, aber es bestehen auch Unsicherheiten.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.

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Studie

Die Studie “Deckelstudie: Ausbaubremse Photovoltaik-Zubaudeckel - Geht der Photovoltaik aufgrund des atmenden/würgenden Zubaudeckels die Puste aus?” der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin befasst sich mit den Folgen der zubauabhängigen Degression von Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Trotz geringer Ausbauziele der Bundesregierung würde es bis Ende 2022 zu drastischen Vergütungssenkungen kommen, wobei schon in den kommenden Monaten die Einspeisevergütung für Dachanlagen deren Stromgestehungskosten unterschreiten würde.

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Studie

Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Februar 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2020.
 

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Rechtsprechung– 11 V 348/19

Leitsatz: Die den Betreibern von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des EEG gewährte Marktprämie stellt umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren echten Zuschuss dar. Sie ist nicht vergleichbar mit dem KWK-Bonus als Entgelt von dritter Seite.

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Rechtsprechung– EnVR 101/18

Leitsätze des Gerichts:

a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.

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Rechtsprechung– XIII ZR 27/19
Aktenzeichen: XIII ZR 27/19

Leitsätze:

1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2017

Der sog. Solardeckel nimmt Bezug auf § 49 Abs. 5 EEG 2017 in der bis zum 8. August 2020 gültigen Fassung.

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Studie

Der "dena-Marktmonitor 2030 Corporate Green PPAs: Ökonomische Analyse - Perspektiven langfristiger grüner Stromlieferverträge aus Sicht von Nachfragern" vergleicht die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Abschlusses von PPAs (Power Purchase Agreement: längerfristige Stromlieferverträge, zumeist zwischen Stromproduzent und -abnehmer) mit dem Bezug von Graustrom. Hierbei wird die zukünftige Relevanz von PPAs durch die Betrachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte ermittelt.

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Rechtsprechung– 28 U 452/19
Aktenzeichen: 28 U 452/19
Gesetzesbezug: BGB, ZPO

Sachverhalt: Die Kläger fordern Schadensersatz wegen der nicht rechtzeitigen Fertigstellung von Photovoltaikanlagen. Wegen Schwierigkeiten mit der für die Einspeisung erforderlichen Trafostation verzögerte sich die Einspeisung.

Entscheidung: Bejaht.

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Gesetzentwurf

Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) sollen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.

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