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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1786, s. Anhang), durch welches das EEG 2014 zum fünften Mal geändert wurde.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BGB

Der Artikel behandelt das Thema der Verjährung von Mängeln am Beispiel einer errichteten PV-Anlage auf einem Tennishallendach.

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Rechtsprechung– 3 U 108/15

Zu der Frage, ob die Netzbetreiberin gegen den Betreiber einer Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig - erst im November 2014 - vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

Der Beitrag beinhaltet Informationen zur EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT). Mithilfe von REMIT sollen Marktteilnehmer im Strom- und Gashandel vor Marktmissbrauch geschützt werden. Beschrieben wird u.a. was registrierungs- und meldepflichtig ist und wie »Insider-Informationen« definiert werden.

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Aufsatz

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV)

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: ARegV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 19. April 2016 seinen Referentenentwurf (RefE) zur »Zweiten Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung« (ARegV) veröffentlicht (siehe Anhang).

Kernstück des RefE sind folgende Punkte:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.

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Aufsatz

Der Beitrag diskutiert die zunehmende, regional stark unterschiedliche Belastung der Verbraucher durch steigende Netzentgelte. Es werden sowohl der Beitrag der Folgekosten des verzögerten Netzausbaus, als auch die Problematik einer fairen Lastenteilung sowie Forderungen nach schärferer Kostenkontrolle und mehr Transparenz im Netzbereich thematisiert. 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beleuchtet die Konkurrenzsituation unter Direktvermarktern, welche sich durch den Einstieg klassischer Energieversorger in diesen Bereich verschärft habe und möglicherweise zu einem Oligopol in der Vermarktung von Strom aus EEG-Anlagen führen werde. Konsequenzen des zunehmenden Wettbewerbs und des sinkenden Preisniveaus werden für Windenergie, Fotovoltaik und Biogasverstromung dargestellt.

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Rechtsprechung– 6 O 122/15

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Einspeisevergütungen gegen den Anlagenbetreiber einer Fotovoltaik-Anlage (PV-Anlage) bei unterbliebener Meldung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 1.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).

Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).

Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:

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Die Bundesnetzagentur hat mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ein behördliches Register des Strom- und Gasmarktes eingeführt, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiesektors (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist, diverse behördliche Meldepflichten durch die zentrale Registrierung zu vereinheitlichen, vereinfachen oder ganz abzuschaffen.

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Kurzmeldung: Auswärtiges Amt
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Broschüre des Auswärtigen Amtes gibt einen Überblick über die für die Energiewende relevanten beteiligten Akteure und Institutionen aus dem politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich.

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Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).

 

 

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag mögliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht nach § 57 Abs. 5 EEG 2014. Untersucht werden u.a. aufsichtsrechtliche- sowie zivilrechtliche Konsequenzen. Außerdem wird die  Rückforderungspflicht der Verteilnetzbetreiber betrachtet.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt  Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.

 

 

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Rechtsprechung– EnVR 45/13
Aktenzeichen: EnVR 45/13

Leitsätze des Gerichts:

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