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Suche in Mitteilungs-/Veröffentlichungspflichten

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 56 gesamt (Seite 2 von 3).

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Übersicht listet die Rechte und Pflichten nach der Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) mit den wichtigsten Anforderungen und entsprechenden Fristen für die Anlagenbetreiberinnen- und -betreiber sowie Netzbetreiber auf (s. Anhang).

 

 

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Inhalt und der Reichweite von § 7 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), welche am 20. Februar 2015 in Kraft getreten ist. Die Vorschrift trifft Regelungen zur Erhebung der EEG-Umlage von Letzverbrauchern und Eigenversorgern.

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Rechtsprechung– 11 B 137/14

Zu der Frage, ob die in § 46 Nr. 3 EEG 2009/2012 bestimmte Frist eine Ausschlussfrist ist (hier: verneint.

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Aufsatz

Die Autoren zeigen in ihrem Beitrag verschiedene Konstellationen auf, in denen die Letztverbraucher die EEG-Umlage direkt an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abführen müssen.

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Rechtsprechung– 2 O 120/11

Zu der Frage, ob der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 1 BGB i.V.m. § 3 ff.

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Rechtsprechung– 2 W 33/12
Aktenzeichen: 2 W 33/12
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Wind­energie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeit­punkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Ein­speisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Betreiberinnen und Betreiber sogenannter Übergangs-WEA, die vor dem 1.

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Rechtsprechung– 2 U 89/11
Aktenzeichen: 2 U 89/11

Leitsätze des Gerichts:

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Hinweis 2011/21– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

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Aufsatz

Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im Zuge des Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)  vorgenommene Konkretisierung der Informationspflichten des Netzbetreibers nach § 5 EEG 2009 ein.

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Politisches Programm

Im Rahmen der Überwachung des bundesweiten Ausgleichs (§§ 35 f.

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Politisches Programm

Die Bundesnetzagentur schlägt aufgrund der zunehmenden strukturellen Probleme bezüglich der Prognose, Vermarktung und Abrechnung von Strom aus PV-Anlagen mit bereits spürbaren Auswirkungen auf die Systemsicherheit die Einführung eines Referenzmessverfahrens vor.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV)

vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134).

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Empfehlung 2008/20
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/20

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben.

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Empfehlung 2008/7
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/7

Die Clearingstelle EEG hat am 24. November 2008 ihre Empfehlung zu dem Thema „Mitteilungspflichten gemäß § 14a EEG 2004 – Fristen“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahme eines bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbandes und der Änderungsbeschlus.

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