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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. April 2023 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. April 2023, so dass die Bekanntgabe am 20. April 2023 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

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Rechtsprechung– XIII ZR 2/20

Leitsatz: Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen eines ersten PV-Gipfels im März 2023 zunächst einen Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. März 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023, so dass die Bekanntgabe am 8. März 2023 als erfolgt gilt.

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Schiedsspruch– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Anlage des Schiedsklägers gem. § 3 Nr. 5 EEG 2009 i. V. m.

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Rechtsprechung– 4 O 375/21
Aktenzeichen: 4 O 375/21

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2014 eine Photovoltaik-Gebäudeanlage. Die Klägerin (Netzbetreiberin) verlangt von der Beklagten, dass bei den technischen Voraussetzungen der Anlage gem. § 6 Abs. 1 EEG 2012 noch die Möglichkeit der Abrufung der Ist-Einspeisewerte geschaffen werden müsse.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#7
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#7

Die Bundesnetzagentur hat am 23. Januar 2023 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

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Politisches Programm

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht. Es handelt sich dabei insbesondere um Balkon-PV-Anlagen, die von Verbrauchern genutzt werden und die direkt in den Endstromkreis einspeisen.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 6 am 11. Januar 2023, tritt rückwirkend am 1. Januar 2023 bzw. zum Teil am 01. Februar 2023 in Kraft.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#5
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#5

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

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Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für innovative Anlagenkonzepte bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022 und gilt damit am 27. Dezember 2022 als erfolgt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 27. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2022 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. November 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2022, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2022 als erfolgt gilt.

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Stellungnahme 2022/30-VIII/Stn– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Landgerichts Ulm hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob nach dem Sachverhalt ein Verstoß gegen die technischen Vorgaben des § 6 Abs. 1 EEG 2012 vorliegt, aufgrund dessen sich die EEG-Vergütung des Anlagenbetreibers auf null reduziert (im Ergebnis verneint).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Solaranlagen, die auf Parkplatzflächen errichtet werden, sind nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. d)

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Sog. Agri-PV-Anlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr.Buchst. a) bis c) und § 48 Abs. 1 Satz 1

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Solaranlagen sind gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. e)

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. August 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. August 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. August 2022, so dass die Bekanntgabe am 30. August 2022 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht sind und in einem Kalenderjahr den gesamten in der Anlage erzeugten Strom in das Netz einspeisen (Volleinspeisung), wurde mit dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen i

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Gesetz: Land
Textfassung vom:
Urheber: Land

Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)

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Votum 2022/17-VIII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob für Strom, der in sog. Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wurde, dem Grunde nach ein Anspruch auf EEG-Förderung besteht (im Ergebnis bejaht) sowie ob Anschluss und Betrieb der Solaranlagen vorliegend den Anforderungen von § 10 Abs. 2 <

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