In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Unternehmen aus der ganzen Welt mit den neuesten technologischen Entwicklungen im Microgrid-Segment (Inselnetze) und beschreibt deren Projekte im Detail. Dazu gehört beispielsweise Robben Island, ein Museum zu einer ehemaligen Strafkolonie Südafrikas, welches durch die Verwendung einer Photovoltaikanlage sowie eines Batteriespeichers seine CO2-Immissionen um 75% senken konnte.
Der Autor behandelt in seinem Aufsatz die Chancen der Braunkohlebergwerke mit dem Einsatz erneuerbarer Energien. Neben einer Fülle neu entstehender Jobs in einem Bereich mit bereits bestehendem Know-how, bieten Bergbauflächen enormes Flächenpotential für Wind- und Fotovoltaikanlagen. Rekultivierung und rechtliche Hürden stellen sich aber entgegen vieler möglicher Projektierer.
In dem Aufsatz behandelt der Autor den rechtlichen Rahmen von Mieterstrom. Der Reformbedarf sei groß, so wird u.a. gefordert, die Förderung zu verbessern, den Anlagenbegriff zu lockern, die 100-kW-Grenze anzuheben, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, Gewerbeimmobilien mit aufzunehmen, Steuerhürden zu beheben und Kleinstprojekte zu erleichtern.
Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.
Im seinem Beitrag appelliert der Autor an die Politik, die Rahmenbedingungen für solaren Mieterstrom zu verbessern, um den Ausbau zu erhöhen. Dabei geht er auch auf den vom BMWi veröffentlichten Mieterstrombericht zum EEG 2017 ein.
Der Autor bewertet den aktuellen Markt und die zukünftige Entwicklung von bauwerksintegrierten Solaranlagen (BIPV). Hierbei geht er vor allem auch auf noch bestehende Schwierigkeiten bei den Anforderungen hinsichtlich technischer Normen für Fassadenanlagen ein.
Sachverhalt: Das LG beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Anlagenbetreiber EEG-Vergütung für die Jahre 2014 - 2016 zurückzahlen muss, weil er die Anlage bei der Bundesnetzagentur nicht gemeldet hatte.
Die BNetzA hat am 18. Oktober 2019 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2019. Es handelt sich hierbei um technologiespezifische Ausschreibungen, nicht um eine gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen.
Sachverhalt: Der Anlagenbetreiber verlangte für den Zeitraum von der ersten Einspeisung bis zur Bestätigung der Funktionstüchtigkeit durch den Netzbetreiber von diesem die Einspeisevergütung.
Ergebnis: Verneint.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt mit der Broschüre „Naturverträgliche Energiewende - Akzeptanz und Erfahrungen vor Ort“, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Ergebnisse des Projekts „Accept - EE: Akzeptanzfördernde Faktoren erneuerbarer Energien“ vor. Das Projekt solle Synergien zwischen regenerativen Energien und Umweltschutz darstellen und die Akzeptanz für einen umweltverträglichen Ausbau fördern.
Das Gutachten analysiert
Der im Rahmen des C/sells Schaufensters SINTEG („Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ – Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) im Oktober 2019 von SmartGridsBW veröffentlichte Leitfaden soll die Installation und Nutzung von Fotovoltaik-Balkonmodulen für den Anwender erleichtern.
Der Autor erörtert das Potenzial von Fotovoltaikinstallationen auf dem Wasser, wie z.B. Baggerseen, und erläutert anhand einiger realisierter Pilotprojekte die Vor- und Nachteile dieser schwimmenden Solarparks.
Der Autor legt anhand einer statistischen Auswertung dar, wie der Zubau von Batteriespeichern und kleinen Fotovoltaikanlagen in Baden-Württemberg durch das vom Umweltministerium Baden-Württemberg aufgelegte Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" signifikant gesteigert werden konnte.
In dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vom 20. September 2019 sind Maßnahmen festgelegt, um die Ziele des Klimaschutzplans 2050 zur CO2-Minderung einzuhalten. Diese Maßnahmen umfassen vor allem eine CO2-Bepreisung und werden für die verschiedenen Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Gebäude, Industrie etc. konkretisiert.
Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.
Der Autor kündigt die Einführung von flexiblen Stromtarifen für Haushaltskunden zweier Versorger an. Er geht auf die Einzelheiten der Tarife, den Nutzen und die Akzeptanz solch flexibler Tarife durch die Haushaltskunden ein.
Der Autor erläutert die Registrierungspflichten und die damit verbundenen Fristen für EEG-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister. Hierbei geht er auf die unterschiedlichen Fristen für Bestandsanlagen und neu in Betrieb genommene Anlagen und insbesondere auf die rückwirkende Regelung der Sanktionen für Bestandsanlagen ein. Hierzu erläutert er verschiedene Auslegungen der Sanktionsregelungen und zieht ein Fazit.
Der Autor geht davon aus, dass im Rahmen der immer attraktiver werdenden Eigenversorgung anstatt der Volleinspeisung Kleinwindenergieanlagen bis 750 kW immer mehr an Bedeutung gewinnen würden. Hierzu erläutert er die Gründe und geht auf Synergieeffekte durch die Kombination mit Fotovoltaikanlagen und Speichern ein. Weiterhin sei auch die Kombination der Kleinwindenergieanlage mit Ladesäulen im Rahmen der Elektromobilität immer mehr gefragt.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ab wann die Schiedsklägerin nach dem Wechsel in die Direktvermarktung die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 erfüllt hatte.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.
Der Autor beschreibt die mögliche Realisierung von vielen "Offshore-Fotovoltaikanlagen", die mit Hilfe von Solarstrom flüssiges Methan herstellen können. Diese schwimmenden PV-Anlagen würden somit einen sinnvollen Beitrag zur Verkehrswende durch die Produktion von Treibstoff leisten.
Der Autor beschreibt den Prototyp eines Druckluftspeichers, der überschüssigen Strom aus einer Fotovoltaikanlage speichert. Neben den technischen Details geht der Autor auch auf die Wirtschaftlichkeit des Speichers ein.
Der Autor erläutert, warum das Nutzen eines Wärmespeichers beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage und dem Nutzen eines elektrischen Durchlauferhitzers trotz der zusätzlichen Wärmeverluste dennoch in der Gesamtenergiebilanz sinnvoll sei.