Der Aufsatz befasst sich mit der Wärme- und Stromversorgung eines Mietshauses in Berlin, das ein BHKW und eine PV-Anlage bereit stelle. Die durch die PV-Anlage erzeugte Leistung könne über einen Mieterstromvertrag günstig bezogen werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben am 10. Februar ihr Eckpunktepapier für den „Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen im Einklang mit landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz“ vorgestellt.
Inhaltlich behandelt es:
Der Aufsatz untersucht das Potenzial der Photovoltaik im Gewerbebereich, für den die steigenden Strompreise eine Belastung darstellen. Ein Ausweg stelle vor Ort selbsterzeugter Solarstrom dar. Der Autor stellt dabei diverse Möglichkeiten für unterschiedliche Gewerbe zur Nutzung des Stroms dar.
Der Aufsatz beleuchtet die Entwicklung von Solarzellen, um daraus Perspektiven abzuleiten. Silizium als zentrales Element besitzt einen Entwicklungsvorsprung gegenüber anderen Materialien. Die Entwicklung der Zelltechnik der letzten Jahrzehnte erschöpfe sich nach und nach, weise aber über verschiedene Kombinationen Wege auf.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Schiedskläger gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Stroms im Zeitraum vom Netzanschluss bis zum Zählerwechsel hat.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Die Autorin befasst sich mit dem Trend zu einer Solardachpflicht in den Bundesländern und gibt einen Überblick zum Stand der Umsetzungen. Mehrere Bundesländer würden bereits PV-Pflichten für private Neubauten, aber auch für Parkplätze und Nichtwohngebäude, einführen. Es würden sich allerdings auch Abgrenzungs- und Auslegungsprobleme stellen, insbesondere beim Mieterstrom und der Eigenversorgung.
Der Autor gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Ausschreibungen von Solaranlagen unter Geltung des EEG 2021. Hierzu gehört im Abschnitt 3 EEG 2021 der Unterabschnitt 3 für Solaranlagen des ersten Segments und der Unterabschnitt 4 für Solaranlagen des zweiten Segments.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und der Bundesverband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft haben ein gemeinsames Memorandum unterzeichnet, das eine Beschleunigung des PV-Ausbaus in Bayern als gemeinsames Ziel feststellt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zur Bundestagswahl 2021 Empfehlungen für ein 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz erarbeitet.
Die Autoren beleuchten die Steigerung der Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung mit Hilfe ökonomischer Kompensationen. Dabei werden Hemmnisse und Lösungsansätze diskutiert. Diese unterschiedlichen Beteiligungsformen müssten auf eine Erhöhung des regional-ökonomischen Nutzens abzielen und so den Ausbau vorantreiben, gerade in finanzschwachen Kommunen. Der Erfolg der Erneuerbaren Energien sei zwingend von der lokalen Bevölkerung abhängig, weshalb Förderungen gezielt ansetzen müssten.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Juli 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Juli 2021, so dass die Bekanntgabe am 22. Juli 2021 als erfolgt gilt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294, s. unten) hat der Gesetzgeber durch § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung von der Einkommensteuer für den Betrieb von PV-Anlagen mit insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft eingeführt:
Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie untersucht die Ökobilanzen von Photovoltaik- und Windenergieanlagen (PV und WEA) unter Berücksichtigung der jüngsten Technologieentwicklungen.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.
In dieser Kurzstudie von dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE handelt es sich um die Auswertung der Zubauzahlen der Fotovoltaik in Deutschland seit dem Jahr 2000. Die Daten wurden dem Marktstammdatenregister und den EEG-Anlagenstammdaten entnommen. Untersucht wurde die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung und Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Sachverhalt: Dem EuGH befasste sich im Vorabentscheidungsverfahren mit der Änderung der Förderbedingungen von Fotovoltaikanlagen bei geschlossenen Vereinbarungen mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Der Autor berichtet über die geplanten Klimaziele Berlins, dessen CO2-Emissionen zu 43% aus dem Gebäudesektor stammen. Ein Beispiel für effiziente und klimafreundliche Wohnungen sei eine Energieinsel, die momentan in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf an der Berliner Grenze errichtet wird. Vorgesehen sei, dass das Quartier aus 7 Mehrfamilienhäusern fast vollständig autark funktioniere und theoretisch 10 Monate im Jahr vom öffentlichen Stromnetz getrennt werden könne.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine PV-Anlage auf ihrem vermieteten Wohnhaus und verkauft den Strom an die Mietenden. Das Finanzamt sieht den Stromvertrieb als unselbständige Nebenleistung zur (steuerfreien) Vermietung und Verpachtung an und verweigert den Vorsteuerabzug. Die Klägerin versucht eine Anerkennung der Stromlieferung als eigenständige Hauptleistung zu erreichen.
Ergebnis: Bejaht.
In dem vorliegenden Artikel berichtet der Autor über die PV-Kleinstanlagen und ihre vage rechtliche Lage in Deutschland. Es handelt sich um die sog. steckerfertigen PV-Anlagen, die lediglich auf einem Balkon montiert und direkt ans Netz angeschlossen werden können.
Der Autor befasst sich mit der bauwerkintegrierten Photovoltaik (BIPV), der Integration der Photovoltaik in die Hülle von Gebäuden. Grundlage für die positiven Prognosen seien vor allem die gesunkenen Preise für die Photovoltaik und die immer umfangreicheren technischen und ästhetischen Lösungen. Die Anwendungen bleiben teurer als Solaranlagen mit Standardmodulen, jedoch hänge die Wirtschaftlichkeit vom Verbrauch des Solarstroms vor Ort ab, da dieser Eigenverbrauch die Betriebskosten für das Gebäude senke.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Januar 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Dezember 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Januar 2022, so dass die Bekanntgabe am 21. Januar 2022 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin streitet um die Höhe der Vergütung von vier Modulbäumen, weil diese ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht seien. Zudem seien die die Anlagen an einem Gebäude angebracht, dass anderen Zwecken als der Stromerzeugung diene. Auch bestand eine anderweitige Nutzung des Gebäudes bereits.
Ergebnis: Teilweise bejaht.
Die Autorin erläutert in ihrem Beitrag kurzfristige Änderungen, die sich bei der EEG-2021-Novelle „auf den letzten Metern" vor der Verabschiedung des Gesetzes noch ergeben haben.
Der Beitrag untersucht die Vereinbarkeit einer möglichen Solarpflicht mit der Verfassung. Dabei werden zunächst die bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorgestellt, insbesondere die bereits eingeführten Solarpflichten in Hamburg und Baden-Württemberg. Anschließend wird die Frage der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Länder beleuchtet.