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Gesetz
Textfassung vom:

Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).

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Politisches Programm

Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2012

Im Anhang finden Sie

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BBergG
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag im Einzelnen den Rechtsrahmen für die Genehmigung, Förderung und Risikokontrolle von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus Erdwärme vor.
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Studie
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von der Consentec GmbH und der R2B EnergyConsulting GmbH durchgeführte Studie analysiert technische Integrationsanforderungen, erforderliche Anpassungen politischer Rahmenbedingungen und ökonomische Auswirkungen unterschiedlicher Anteile Erneuerbarer Energien (25 % bis 50 %) am Stromverbrauch bis zum Jahr 2020.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BBergG
Der Autor geht unter anderem der Frage nach, ob in den Fällen, in denen ein bergrechtliches Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, die grundrechtliche Schutzpflicht für Gesundheit und Leben sowie das Eigentumsgrundrecht die Durchführung einer Gesundheitsverträglichkeitsprüfung gebieten.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit bei der Realisierung von Geothermieprojekten.

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Aufsatz

Die Autorin stellt die Ergebnisse der Empfehlung 2010/5 der Clearingstelle EEG vor, die sich mit der Frage beschäftigt, was betriebliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Nr. 1 EEG 2009 zur fernges

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009

Die Expertise der Prognos AG basiert auf einer Branchenprognose des BEE aus dem Jahr 2009, wonach in Deutschland bis zum Jahr 2020 erneuerbare Energieträger rund 47 % des Stromverbrauchs, 25 % des Wärmeverbrauchs und 19 % des Energieverbrauchs im Verkehrssektor decken sollen.

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Rechtsprechung– 6 S 1939/09
Aktenzeichen: 6 S 1939/09
Gesetzesbezug: BBergG

Leitsatz des Gerichts: Eine bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Rohstoffen nach § 7 BBergG soll verlängert werden, wenn die bisherige Aufsuchungstätigkeit dem vom Erlaubnisinhaber nach § 11 Nr. 3 BBergG vorgelegten Arbeitsprogramm entsprochen hat. Nur dann liegt in der Regel eine planmäßige, mit der Behörde abgestimmte Aufsuchung i.S.d. § 16 Abs. 4 Satz 2 BBergG vor.

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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

 |  EEG 2000  |  EEG 2004  |  EEG 2009  |  EEG 2012  |  EEG2014  |  EEG 2017  |

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Politisches Programm

Vom Bundesverband Geothermie mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erstellte Arbeitshilfe zum Wärmenutzungsbonus, der gemäß § 28 Abs. 2 EEG 2009 i

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Aufsatz
Im Beitrag stellt der Autor zunächst den Rechtsrahmen dar, dem die Genehmigungen zur Aufsuchung und Nutzung von Geothermie unterliegen, um anschließend auf die verschiedenen gesetzlichen Förderungsregelungen für Strom und Wärme aus Geothermie einzugehen. Geothermie könne zwar langfristig eine wichtige Rolle bei der Strom- und Wärmeerzeugung einnehmen, werde jedoch derzeit noch aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken einerseits, und aufgrund des komplexen Genehmigungs-Rechtsrahmens andererseits gebremst.
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Technische Norm: VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.– DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100:2009-10
Aktenzeichen: DIN VDE 0105-100 VDE 0105-100:2009-10

Die DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2009
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber.
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Hinweis 2009/13– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/13
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).

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Empfehlung 2009/12– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/12

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 1. Juli 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Anlagenbegriff (§ 3 Abs. 2 EEG 2004/§ 3 Nr. 1 EEG 2009) bei Bestandsanlagen“ beschlossen.

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Textfassung vom:

Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.

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