Die Autoren stellen in Ihrem Beitrag u.a. die Empfehlung 2009/12 zum Anlagenbegriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009, den Hinweis 2010/14 zum Begriff des Gasnetzes im Sinne des
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Entwicklung der Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz in Deutschland dar.
Die Clearingstelle EEG hat am 24. Februar 2011 den Hinweis zu dem Thema „Gasnetz i.S.d. EEG 2009“ beschlossen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.
Der Artikel beschreibt ein neues Werk zur Herstellung von Ethanol und Biogas.
Roggen aus der Region werde zunächst in Ethanol verwandelt. Der dabei entstehende Reststoff, die sogenannte Schlempe, werde dann in einer Biogasanlage verwertet. Die Anlage gehöre mit einer Leistung von 30 MW zu den weltweit größten. Eine ähnliche Anlage solle in der größten Ausbaustufe zukünftig die größte Biogasanlage der Welt werden und 75 MW erbringen. Diese würde dann 7.000 Normkubikmeter Biogas pro Stunde einspeisen.
Der Autor berichtet von der Konferenz „Biogas im Wärmemarkt“. Der Biogasrat schlüge vor, den Wärmemarkt für Biogas zu öffnen, während Kritiker bemängelten, dass das Verheizen von Biogas ineffizient sei.
Die Autoren befassen sich mit der Möglichkeit, die Biogaseinspeisung durch ein Einspeisegesetz zu beschleunigen. Der bisherige mangelnde Zubau von angeschlossenen Aufbereitungsanlagen liege an den nicht wettbewerbsfähigen Preisen für Biogas im Vergleich zum Erdgas. Bei einem Einspeisegesetz nach dem Vorbild des EEG müsse aber vermieden werden, dass der Netzbetreiber die Funktionen eines Händlers übernehme, weil dies sonst einen Verstoß gegen das Entflechtungsgebot bedeutete.
Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).
Der Autor setzt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Biogasnutzung - insbesondere zur Stromerzeugung, Wärmeerzeugung bzw. als Kraftstoff - auseinander. Diese seien allerdings unterschiedlich effizient. Der Artikel gibt zudem einen Überblick über die Diskussionen zu einem Biogaseinspeisegesetz und die Öffnung des Wärmemarkts.
Der Beitrag stellt das Verfahren der Gewinnung von Biogas mittels Trockenfermentation als Alternative zum Prinzip der nassen Vergärung vor und diskutiert, unter welchen Bedingungen - nicht zuletzt aufgrund des Wegfalls des Technologiebonus für Trockenfermentation im EEG 2009 - diese sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.
Nein.
Denn gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2013 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas
„an anderer Stelle im Bundesgebiet“
in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.