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Rechtsprechung– 1 K 843/12.F
Aktenzeichen: 1 K 843/12.F

Leitsätze des Gerichts

1. Der Wortsinn ist die Grenze der Auslegung.

2. Zur Kritik der “Piano-Theorie“.

3. Ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers lässt sich nur dann annehmen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang mit der Systematik des Gesetzes oder mit
der Gesetzesbegründung und der Gesetzgebungsgeschichte hinreichend sicher erkennen lässt, dass eindeutig etwas anderes gemeint war, als im Wortlaut des Gesetzes zum Ausdruck kommt.

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Aufsatz
Der Autor diskutiert die rechtlichen Möglichkeiten, um beim Eigenverbrauch und beim Verkauf von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach dem EEG 2012 von der sog. EEG-Umlage befreit zu werden, bzw. diese zu reduzieren.
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Rechtsprechung– I-12 O 138/12
Aktenzeichen: I-12 O 138/12

Zu der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich ihrer Zahlungen der EEG-Umlage hat, weil die EEG-Umlage nicht mit der Finanzverfassung im Einklang stehe (hier: verneint. Die Leistung der Klägering sei nicht rechtsgrundlos erfolgt).

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

„Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 2. November 2012, die am 7. November 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. I S. 2278). Durch diese Rechtsverordnung wird für die Berechnung der Marktprämie nach § 33g EEG 2012 die Höhe der darin enthaltenen Managementprämie ab dem 1. Januar 2013 gesenkt.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:

5,277 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– 2 U 53/12 (Hs)

Leitsatz des Gerichts:

Zur Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag eines Arealnetzbetreibers mit einem Unternehmen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Kosten des EEG-Belastungsausgleichs für die Jahre 2005 bis 2008.
 

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Votum 2012/23– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/23

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 33 Abs. 1, 16 Abs. 1 EEG 2009 für den Strom, der in der geplanten Fotovoltaikinstallation auf d

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Es kommt darauf an, welche EEG-Fassung für die jeweiligen Solarstromanlagen anzuwenden ist:

1. Vergüteter Eigenverbrauch gemäß EEG 2009 und EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung

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Aufsatz

In diesem Beitrag wird der energierechtliche Rahmen für Stromspeicher untersucht. Zunächst werden verschiedene Arten von Stromspeichern vorgestellt und deren Funktionsweise erläutert. Anschließend erörtern die Autoren die Vorschriften aus EnWG und EEG zum Netzanschluss von Stromspeichern sowie zur Abnahme des Stroms aus Stromspeichern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten zur händlerseitigen Integration von erneuerbaren Energien in den Energiemarkt auf. Dazu wird u.a. auf die im Zuge der letzten EEG-Novelle vorgenommenen Einschnitte beim Grünstromprivileg, die Auswirkungen dieser Novelle auf den Energiemarkt, die Marktprämie sowie den Beitrag des Grünstromprivilegs zur Systemintegration eingegangen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den Regierungs- und Referentenentwurf zur „Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung - MaPrV)“ vom 29. August 2012.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEWärmeG, StromNEV

Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, GG
Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass die Finanzierung der sog. Energiewende über die EEG-Umlage seit dem 1. Januar 2010 als verfassungswidrige Sonderabgabe zu werten sei.
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Gesetz
Textfassung vom:

Durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang) wurde das EEG 2012 zum dritten Mal geändert.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2011/21, welcher im Bereich der Wind­energie für sog. »SDL-Übergangsanlagen« klärt, ab welchem Zeit­punkt der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus) zu zahlen ist, und die Empfehlung 2011/2/2 vor, welche rechtliche und technische Fragen der Ein­speisemessung insbesondere beim vergüteten Eigenverbrauch

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Studie

Das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat zusammen mit dem Institut für ZukunftsEnergieSysteme (izes gGmbH) im Auftrag von Greenpeace e.V. eine Kurzstudie zu "Strom- und Energiekosten der Industrie: Pauschale Vergünstigungen auf dem Prüfstand" veröffentlicht.

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Rechtsprechung– 6 A 523/11
Aktenzeichen: 6 A 523/11
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Zu der Frage, ob die Ausschlussfrist gem. § 16 Abs. 6 S. 1 EEG 2004 verfassungsmäßig ist und für sämtliche zur Vervollständigung des Antrags notwendigen Unterlagen gilt (hier bejaht).

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Rechtsprechung– 6 A 1017/11
Aktenzeichen: 6 A 1017/11
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Sachverhalt: Es war zu klären, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beklagte einen nach der Ausschlussfrist (30.

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Aufsatz
Die Autoren stellen die Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der Begrenzung der EEG-Umlage gemäß dem EEG 2012 dar. Zunächst werden die Voraussetzungen für die Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2012 vorgestellt.
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Aufsatz

In diesem Beitrag wird der Mechanismus der EEG-Umlage beleuchtet. Dazu geht der Autor auf dessen Entwicklung, Funktionsweise und Einflussfaktoren ein.

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