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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der EEG-Umlagebefreiung für stromkostenintensive Unternehmen und insbesondere mit den neuen Regelungen, die mit dem Energiesammelgesetz eingeführt wurden und teilweise rückwirkend gelten. Sie führen detalliert auf, wie Eigen-, Bagatell- und Drittverbräuche zu identifizieren sind und wie sie mittels Messung und Schätzung voneinander abgegrenzt werden können. 

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Aufsatz

Die Autorin erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Verringerung der EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung. Hierbei geht sie insbesondere auf die Voraussetzungen der Eigenversorgung nach dem EEG ein, wie z. B.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.

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Schiedsspruch 2019/33– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/33

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob sich die EEG-Umlage für den in der Turbine der Schiedsklägerin erzeugten und von der Schiedsklägerin selbst verbrauchten Strom auf null gemäß § 61f EEG 2017 bzw. § 61d EEG 2017 a.

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Rechtsprechung– 7 U 67/18 (Hs)

Sachverhalt: Im Wesentlichen zur Frage, ob eine Genossenschaft mit dem Zweck der Energielieferung, die sich selbst als "unabhängige Energieversorgerin" sieht, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU) i.S.d. EEG ist und ob die Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) folglich einen Anspruch auf Zahlung der

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Rechtslage seit dem EEG 2023:

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein. 

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Rechtsprechung– C-405/16 P
Aktenzeichen: C-405/16 P

Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei der EEG-Umlage bzw. den Förder- und Auslgleichsregelungen des EEG 2012 um staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV handele.

Ergebnis: Verneint. Vorinstanzliches Urteil aufgehoben.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Artikel hinsichtlich der EEG-Umlageprivilegierung bei Eigenverbrauch mit dem Begriff der „älteren Bestandsanlagen“ in den Fassungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), mit besonderem Augenmerk auf die Problematik eines Standortwechsels und der Erschließung neuer Verbrauchseinrichtungen.

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Rechtsprechung– 12 U 38/18
Aktenzeichen: 12 U 38/18

Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.

Ergebnis: Verneint.

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Gesetzentwurf

Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen.

Dieser Gesetzesentwurf widmet sich primär der Optimierung und Bagatellgrenze für Energieaudits. 

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Aufsatz

Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20.

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Studie

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Rahmen des Vorhabens: "Eine neue EU-Architektur für die Energiewende (EU-ArchE)", gefördert durch die Stiftung Mercator, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung - Auswirkungen des

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die zentralen Änderungen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG).

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2019 beträgt:

6,405 ct/kWh.

 

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich damit, welche Umbaumaßnahmen einer Bestandsanlage zu einer Reduzierung des EEG-Umlageprivilegs führen. Hierzu gehen sie insbesondere auf die Bestandsschutzregelungen in § 61 c und d EEG 2017 ein und setzen sich in diesem Kontext mit den Begriffen "Erneuerung", "Erweiterung" und "Ersetzung" von Bestandsanlagen auseinander.

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Fachgespräch

Am 26. September 2018 fand das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG in Berlin-Mitte statt. Das Thema Elektromobilität wird derzeit auf vielen Ebenen diskutiert. Dabei ergeben sich zahlreiche sowohl rechtliche als auch technische Herausforderungen, die beim 31. Fachgespräch dargestellt und erörtert wurden.

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Rechtsprechung– 4 O 374/17

Leitsatz: Eine Eigenversorgung gemäß § 37 Abs. 3 S. 2 EEG 2012 erfordert keine Gleichzeitigkeit zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch i.S. eines 1/4-h-Intervalls.

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