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Suche in EEG-Umlage

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Aufsatz

Die Autoren gewähren in ihrem Beitrag einen Überblick über die Besondere Ausgleichsregelung im EEG 2017. Ihre Gesamtschau beinhaltet zunächst einen Vergleich der Schwellenwerte der Stromkostenintensität im EEG 2017 mit den vorherigen Novellen sowie deren Folgen für die Härtefall- und Verdopplungsregelung.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2017 beträgt:

6,880 ct/kWh

 

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Aufsatz

Der Artikel beleuchtet verschiedene Aspekte der EEG-Umlage.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, KWKG 2016

Durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung wurde das KWKG 2016 und das EEG 2017 geändert. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

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Votum 2016/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/35
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 40

Im vorliegenden Votumsverfahren war die Höhe der Einspeisevergütung streitig. Insbesondere zwar zu klären, ob sich das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage erhöht hat.

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle EEG vorgelegt,

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Aufsatz

In dem Beitrag werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen des Strommarktgesetzes, EEG 2017, Digitalisierungsgesetzes sowie des Diskussionsentwurfs zur Änderung des Energie- und Stromsteuerrechts auf ihre Bedeutung für die Stromspeicherung hin analysiert. Dabei beleuchten die Autoren insbesondere durch die Regelungen entstehende wirtschaftliche Entlastungen, Chancen, aber auch Einschränkungen für den Betrieb von Stromspeichern.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Herausforderung, solargenossenschaftliche Projekte zu realisieren. Dem Autor zufolge hätten Bürgerenergie-Projekte es schwer, erfogreich am neuen Ausschreibungsmodell teilzunehmen. Als bestehende Chancen identifiziert er sowohl Mieterstrommodelle, als auch kleinere Projekte mit einer Anlagen-Leistung bis zu 750 kW.

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Rechtsprechung– 6 A 53/15
Aktenzeichen: 6 A 53/15

Leitsatz des Gerichts:

Nach der auch im Verwaltungsrecht geltenden materiellen Beweislast treffen die Folgen der Unerweislichkeit einer Tatsache denjenigen Beteiligten, der aus dieser Tatsache ihm günstige Rechtsfolgen herleitet. Nachsichtgewährung kommt nicht in Betracht, wenn ein staatliches Fehlverhalten nicht positiv festgestellt und ein Verschulden des jeweiligen Antragstellers an der Fristversäumung nicht ausgeschlossen werden kann.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Beitrag behandelt den von der Bundesnetzagentur herausgegebenen »Leitfaden zur Eigenversorgung«. die Autoren gehen darin auf die Kritik aus Wissenschaft und Praxis ein.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a

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Studie

Der Autor schildert anhand verschiedener Inselsysteme als Pilotprojekte mit BHKW, PV-Anlage, gewerblichen Verbrauchern und Haushalten, wie eine vollständige Entkopplung vom Stromnetz sinnvoll sein kann.

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Aufsatz

Der Autor beleuchtet im Artikel die Möglichkeit der Erzeugung von Strom mit Gemeinschafts-Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern - sogenannte Mieterstrommodelle. Hierbei stellt er einige bereits realisierte Projekte vor und bewertet das mögliche Potenzial im Rahmen der im EEG verankerten Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle.

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Aufsatz

Der Beitrag setzt sich mit Chancen und Schwierigkeiten von Hausbesitzern in der Rolle als Prosumer auseinander, die sowohl Strom produzieren als auch verbrauchen. Neben den Themen Eigenverbauch und Mieterstrom betrachtet der Autor auch die gesetzlichen Regelungen und die politische sowie energiewirtschaftliche Stimmung.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1786, s. Anhang), durch welches das EEG 2014 zum fünften Mal geändert wurde.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die finale Fassung ihres Leitfadens zur EEG-Umlagepflicht zur Eigenversorgung nach § 61 EEG 2014 veröffentlicht.

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Rechtsprechung– 9 U 156/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– 9 U 157/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Rechtsprechung– 15 U 20/16
Aktenzeichen: 15 U 20/16

Zu der Frage, ob ein Vertrag, in dem die Vermietung eines Teils einer Fotovoltaikanlage an einen Dritten, um so den Eigenversorgungstatbestand für den Dritten und das damit verbundene Entfallen der Zahlungspflicht der EEG-Umlage herbeizuführen, entgegen seines eigentlichen Zwecks abweichend auch als Stromlieferungsvertrag zu qualifizieren ist (hier: bejaht. Denn im vorliegenden Fall erfülle der Vertrag nicht die wesentlichen Kriterien, um ihn als Mietvertrag zu qualifizieren.

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Rechtsprechung– 3 U 108/15

Zu der Frage, ob die Netzbetreiberin gegen den Betreiber einer Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig - erst im November 2014 - vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Beitrag berichtet über Mieterstrommodelle. Hierbei werden Vorteile für Mieter sowie Vermieter dargestellt. Beschrieben wird anhand eines Beispiels das aufkommende Engagement von kleinen Anbietern wie Stadtwerken. Darüber hinaus finden verschiedene Messkonzepte hinsichtlich der Erfassung und Abrechnung von Strommengen Erwähnung.

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Aufsatz

Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der EEG-Umlagebefreiung von Bestandsanlagen auseinander (§ 61 Abs. 3 und 4 EEG 2014). Darin werden unter anderem Probleme aufgezeigt, die im Zuge des Austausches von Anlagenteilen und damit verbundenen eventuellen Meldepflichten gegenüber Netzbetreibern entstehen können.

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Empfehlung 2016/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Rechtsprechung– T-47/15
Aktenzeichen: T-47/15

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10. Mai 2016 - T-47/15 (s. Anhang) entschieden, dass die umlagefinanzierte EE-Stromförderung von Unternehmen und die Teilbefreiungen stromintensiver Unternehmen (SIU) von der EEG-Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung vom 28.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2014 ein, die es dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlaubt, durch einen Begrenzungsbescheid die zu zahlende EEG-Umlage eines Unternehmens zu begrenzen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2017, StromStG

Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.

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