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Suche in EEG-Umlage

Angezeigt werden Ergebnisse 526 - 550 von 577 gesamt (Seite 22 von 24).
Rechtsprechung– 1 K 1463/08.F(3)
Aktenzeichen: 1 K 1463/08.F(3)
Zur Frage, ob beim Verstreichenlassen der Antragsfrist des § 16 Abs. 6 EEG 2004 (jetzt: § 43 Abs. 1 EEG 2009) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist (hier grundsätzlich verneint, da Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung komme nur in Form einer Nachsichtgewährung in
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEWärmeG
Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
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Rechtsprechung– 3 U 133/08
Aktenzeichen: 3 U 133/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Zu § 14 Abs. 3 S. 1 EEG (Ein Contractor ist immer dann letztverbraucherbelieferndes Elektrizitätsversorgungsunternehmen i.S.d. § 14 Abs. 3 S.
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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.

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Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
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Aufsatz
Die Vorschriften und Fristen für Mitteilungen, Veröffentlichungen und Wirtschaftsprüfertestate zur Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsmechanismen nach EEG 2009 und KWKG 2009 haben sich durch die am 01.01.2009 in Kraft getretene Novellierung dieser beiden Gesetze geändert.
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Rechtsprechung– 1 E 4365/07
Aktenzeichen: 1 E 4365/07
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Zum Nachweis, dass gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 EEG 2004 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens mindestens 20 % betrug (hier: Das von der Klägerin eingereichte Gutachten des Wirtschaftsprüfers könne der Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden, da das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens nicht nach der Definition des Statistischen

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Eckpunkte der Ausgestaltung der Öffnung des Marktsegmentes EEG-Veredelung: Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gemäß § 14 Abs. 1 EEG 2004 sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB
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Politisches Programm
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m.
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Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16
Durch die Besondere Ausgleichsregelung des § 16 EEG 2004 sollen die Stromkosten von privilegierten Unternehmen mit hohem Strombedarf reduziert werden, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend von den durch die Vergütung des EEG entstehenden Kosten befreit werden.
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Studie

Die Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) enthält - auf Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat) aufbauend - Daten, Statistiken, Schaubilder und Erläuterungen zur Bedeutung Erneuerbarer Energien.

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autoren untersuchen ausgehend von einer grundsätzlichen Analyse des EEG-Wälzungsmechanismus sowie dessen Einfluss auf den Stromgroßhandel seine Wirkung auf den Marktpreis und vergleichen diese mit dem Fall der freien Konkurrenz der Stromerzeuger. Hierzu werden geeignete Modelle der Marktakteure und der Preisbildung entwickelt. Eine Variation der wesentlichen Parameter bekräftigt die Analyse, die abschließend kritisch diskutiert wird.
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Rechtsprechung– 5 O 353/07
Aktenzeichen: 5 O 353/07

Zur Frage, ob Letztverbraucher i.S.d. § 14 Abs. 3 S.

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Aufsatz
Im Rahmen der EEG-Novelle 2009 gehört auch der Belastungsausgleich (EEG-Umlage) auf den Prüfstand, vor allem ist hier die Reichweite des „Eigenerzeugungsprivilegs“ weitgehend ungeklärt.
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Politisches Programm

Der Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß Auftrag im EEG-Erfahrungsbericht 2007 befasst sich mit der Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zeigt Handlungsoptionen für die Modernisierung des Energiesystems auf.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14, EnWG 2005
Zum Begriff des Eigenstroms und auch der Eigenerzeugung fehlt es im EEG an einer Definition. Der Beitrag setzt sich mit den verschiedenen vertretenen Rechtsauffassungen auseinander und zeigt im Ergebnis eine sachgerechte und an den rechtlichen Vorgaben orientierte Auslegung des Eigenversorgungsbegriffes auf.
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14

Seit In-Kraft-Treten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe übernommen, den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 zu überwachen.

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Aufsatz
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des deutschen und europäischen Energierechts in den Vorjahren (im Anschluss an NJW 2004, 723 und NJW 2005, 2421).
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Rechtsprechung– 1 E 1303/07
Aktenzeichen: 1 E 1303/07
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Zur Frage, ob § 16 EEG 2004 auch auf sogenannte junge Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anwendung finden müsse, denen es nicht möglich ist, die gesonderte Nachweisführung durch Unterlagen zu erbringen, die aber die Grenzen des § 16 Abs. 2 EEG 2004 jedenfalls überschreiten, so dass zur Nachweisführung die Vorlage von Prognosedaten bzw. anderen gleich geeigneten Unterlagen genügen

Entscheidung: Verneint.

Begründung: Die gesamte Strommengenbegrenzungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 EEG 2004 sei restriktiv ausgestaltet. Sowohl die Bestimmung einer bestimmten Referenzperiode (damit Anknüpfung an feststehdende "Ist-Zahlen") als auch die Nachweisausschlussfrist dienten dazu, dass alle Anträge auf derselben gesicherten Datenbasis entschieden würden. Hierdurch würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle antragstellenden Unternehmen in Bezug auf die Entlastungen durch die besondere Ausgleichsregelung sichergestellt und die Mehrbelastung einer Begrenzungsentscheidung auf alle anderen Nichtbegünstigten legitimiert).

Zu § 16 Abs. 6 EEG 2004 als Ausschlussfrist siehe auch: VG Frankfurt (Main), Urt. v. 16.03.2006 - 1 E 1542/05(3) und VGH Kassel, Beschluss v. 13.07.2006 - 6 UZ 1104/06. 

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Aufsatz
Der Beitrag stellt zunächst das Förderungssystem nach dem EEG und die Weiterwälzung von Mehrkosten für den Netzausbau und den erhöhten Regelenergiebedarf vor. Im Rahmen der Auslegung des § 15 Abs. 1 S. 3 EEG wird sodann dargelegt, dass die Beschränkung des § 15 Abs. 1 S.
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Aufsatz
Das Energiewirtschaftsrecht ist zunehmend gekennzeichnet durch einen Wildwuchs an Begrifflichkeiten und eine fehlende Harmonisierung der Definitionen innerhalb der einzelnen Gesetze.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Der rasante Anstieg der durch das EEG geförderten Stromerzeugung in den vergangenen Jahren ließ diese zu einem gewichtigen Faktor auf dem deutschen Strommarkt werden. Insbesondere der starke meteorologische Einfluss sowie der von einer Vielzahl individueller Investitionsentscheidungen abhängige Anlagenzubau lassen ihre Entwicklung nur schwer vorhersagen.
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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004, EEG 2004 § 20
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht.
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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004

Monitoringbericht 2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

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