Direkt zum Inhalt

Suche in Bundesweiter Ausgleich

Angezeigt werden Ergebnisse 326 - 350 von 370 gesamt (Seite 14 von 15).
Aufsatz
Die AusglMechV modifiziert die Vorschriften des EEG 2009 zum bundesweiten Ausgleich (§§ 34 bis 39, §§ 53 und 54 EEG 2009).
1
Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen. Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur AusgleichMechV zur Verfügung. Dem voraus gingen:

1
Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2005

Der von der Bundesregierung am 18.

1
Aufsatz
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind.
1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEWärmeG
Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
1
Rechtsprechung– 3 U 133/08
Aktenzeichen: 3 U 133/08
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Zu § 14 Abs. 3 S. 1 EEG (Ein Contractor ist immer dann letztverbraucherbelieferndes Elektrizitätsversorgungsunternehmen i.S.d. § 14 Abs. 3 S.
1
Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Urfassung des EEG 2009 Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1.

1
Aufsatz
Neben einer verschärften Netzausbaupflicht und der fragwürdigen Pflicht zur Vergütung virtuellen Grünstroms bringt die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) auch einige positiv zu bewertende Regelungen für die Netzbetreiber mit sich. Besonders der geplante neue Wälzungsmechanismus und die Ermöglichung der Direktvermarktung von EEG-Strom geben den Netzbetreibern Grund zur Hoffnung.
1
Aufsatz
Die Vorschriften und Fristen für Mitteilungen, Veröffentlichungen und Wirtschaftsprüfertestate zur Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsmechanismen nach EEG 2009 und KWKG 2009 haben sich durch die am 01.01.2009 in Kraft getretene Novellierung dieser beiden Gesetze geändert.
1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Eckpunkte der Ausgestaltung der Öffnung des Marktsegmentes EEG-Veredelung: Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gemäß § 14 Abs. 1 EEG 2004 sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB
1
Politisches Programm
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m.
1
Aufsatz
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor.
1
Studie

Die Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) enthält - auf Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat) aufbauend - Daten, Statistiken, Schaubilder und Erläuterungen zur Bedeutung Erneuerbarer Energien.

 

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Die Autoren untersuchen ausgehend von einer grundsätzlichen Analyse des EEG-Wälzungsmechanismus sowie dessen Einfluss auf den Stromgroßhandel seine Wirkung auf den Marktpreis und vergleichen diese mit dem Fall der freien Konkurrenz der Stromerzeuger. Hierzu werden geeignete Modelle der Marktakteure und der Preisbildung entwickelt. Eine Variation der wesentlichen Parameter bekräftigt die Analyse, die abschließend kritisch diskutiert wird.
1
Rechtsprechung– 5 O 353/07
Aktenzeichen: 5 O 353/07

Zur Frage, ob Letztverbraucher i.S.d. § 14 Abs. 3 S.

1
Aufsatz
Im Rahmen der EEG-Novelle 2009 gehört auch der Belastungsausgleich (EEG-Umlage) auf den Prüfstand, vor allem ist hier die Reichweite des „Eigenerzeugungsprivilegs“ weitgehend ungeklärt.
1
Politisches Programm

Der Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß Auftrag im EEG-Erfahrungsbericht 2007 befasst sich mit der Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zeigt Handlungsoptionen für die Modernisierung des Energiesystems auf.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14, EnWG 2005
Zum Begriff des Eigenstroms und auch der Eigenerzeugung fehlt es im EEG an einer Definition. Der Beitrag setzt sich mit den verschiedenen vertretenen Rechtsauffassungen auseinander und zeigt im Ergebnis eine sachgerechte und an den rechtlichen Vorgaben orientierte Auslegung des Eigenversorgungsbegriffes auf.
1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14

Seit In-Kraft-Treten des geänderten EEG-Gesetzes vom 7. November 2006 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Aufgabe übernommen, den bundesweiten Ausgleich der EEG-Energiemengen und der Vergütung nach § 14 EEG 2004 zu überwachen.

1
Aufsatz
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung des deutschen und europäischen Energierechts in den Vorjahren (im Anschluss an NJW 2004, 723 und NJW 2005, 2421).
1
Aufsatz
Der Beitrag stellt zunächst das Förderungssystem nach dem EEG und die Weiterwälzung von Mehrkosten für den Netzausbau und den erhöhten Regelenergiebedarf vor. Im Rahmen der Auslegung des § 15 Abs. 1 S. 3 EEG wird sodann dargelegt, dass die Beschränkung des § 15 Abs. 1 S.
1
Aufsatz
Das Energiewirtschaftsrecht ist zunehmend gekennzeichnet durch einen Wildwuchs an Begrifflichkeiten und eine fehlende Harmonisierung der Definitionen innerhalb der einzelnen Gesetze.
1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 14
Der rasante Anstieg der durch das EEG geförderten Stromerzeugung in den vergangenen Jahren ließ diese zu einem gewichtigen Faktor auf dem deutschen Strommarkt werden. Insbesondere der starke meteorologische Einfluss sowie der von einer Vielzahl individueller Investitionsentscheidungen abhängige Anlagenzubau lassen ihre Entwicklung nur schwer vorhersagen.
1
Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2004

Monitoringbericht 2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

1
Aufsatz
War die Bundesnetzagentur bisher hauptsächlich mit netzspezifischen Angelegenheiten betraut, so ist mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein neuer Aufgabenbereich hinzugekommen, der mit der intensiven Überwachung des bundesweiten Ausgleichs der EEG-Strom- und Vergütungsmengen mittels des Wälzungsmechanismus beschrieben werden kann.
1