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Hinweis 2023/11-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. Januar 2024 den Hinweis zum Thema "Bemessungsleistung für die Flexibilitätsprämie" beschlossen.

Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen, der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen der Verbände und öffentlichen Stellen. 

Im Hinweis werden folgende Fragen geklärt:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Bestimmung der installierten Leistung bei Solaranlagen

Für die Bestimmung der „Leistung“ bzw. der „installierten Leistung“ bei Solaranlagen kommt es auf die elektrische (Nenn-)Wirkleistung der Module im Sinne der Legaldefinition der installierten Leistung  (§ 3 Nr. 31 EEG 2023) an, also auf die (Modul-)Leistung in Gleichspannung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb technisch erbringen kann.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. das Votum 2019/48 mit grundsätzlicher Bedeutung zur Höchstbemessungsleistung bei Anlagendrosselung mit der Frage, wie hoch die "installierte Leistung" im Sinne von § 101 Abs. 1 S. 3 EEG 2017 bei einer Biogasanlage ist, vor.

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Aufsatz

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag das Votum 2019/48 der Clearingstelle EEG | KWKG. Das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung beantwortet die Frage, wie hoch die "installierte Leistung" im Sinne des § 101 Abs. 1 S.

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Votum 2019/48– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/48

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, wie hoch die „installierte Leistung” i.S.v. § 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2017 der von der Anlagenbetreiberin betriebenen Biogasanlage ist, insbesondere ob die zum maßgeblichen Zeitpunkt gedrosselte Leistung heranzuziehen ist (im Ergebnis bejaht).

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Schiedsspruch 2019/4– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/4

In dem Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären, ob die 70-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2012 schon dadurch eingehalten ist, dass die Solaranlage des Schiedsklägers durch die Ausrichtung der Module sowohl nach Westen als auch nach Osten aufgrund der in Deutschland vork

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Registrieren Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihre Anlagen nicht in das Anlagen- oder Marktstammdatenregister, obwohl sie dazu verpflichtet sind, verringert sich der Zahlungsanspruch für den eingespeisten Strom. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Redundanz-BHKW ist im Sinne der Empfehlung 2017/37 der Clearingstelle und der dort gestellten Fragen ein nur für den Notbetrieb eingerichtetes BHKW. Ein Redundanz-BHKW wird damit während des Ausfalls des vorhandenen

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ein Redundanz-BHKW wirkt sich in der Regel nicht auf die installierte Leistung einer Anlage aus. Daher wird die installierte Leistung einer Anlage durch den Zu- oder Abbau eines Redundanz-BHKW nicht verändert. Daher ist dies nach der Anlagenregisterverordnung keine Änderung der Anlage, die registrierungspflichtig wäre. 

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Votum 2018/9– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung aufgrund der Verringerung der Einspeisevergütung wegen fehlender Meldung der Anlage an das Anlagenregister hat. Ferner war zu klären, in welcher Höhe ein etwaiger Rückforderungsanspruch besteht und ob die Anlagenbetreiberin Gegenansprüche geltend machen kann. 

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle vorgelegt:

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Empfehlung 2017/37– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2017/37

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 31.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

In der Regel wird als installierte Leistung für Speicher im Sinne des EEG die Nenn- oder Dauerleistung als Herstellerangabe aus dem Datenblatt des Speichers herangezogen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AnlRegV

Der Beitrag behandelt verschiedene Möglichkeiten, wie der Anlagenbetrieb einer Biogasanlage ungewollt in die Illegalität abdriften kann, welche Folgen dem Betreiber drohen und wie damit umzugehen ist. Der Autor nennt einige typische Fälle, die vor allem mit nicht nachgekommenen Meldepflichten und (noch) nicht erteilten Genehmigungen einhergehen, nimmt Bezug auf mögliche Strafen, den Ablauf derartiger Verfahren und gibt Hinweise zur Vorsorge.

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Empfehlung 2016/32– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz

Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.

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Votum 2016/44– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:

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Votum 2016/35– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/35
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 40

Im vorliegenden Votumsverfahren war die Höhe der Einspeisevergütung streitig. Insbesondere zwar zu klären, ob sich das Leistungsvermögen der Wasserkraftanlage erhöht hat.

Folgende Fragen wurden der Clearingstelle EEG vorgelegt,

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2015/49 zur Nachrüstungspflicht bei technischen Einrichtungen und zur leistungsseitigen Anlagenzusammenfassung, das Votum 2015/58 zur Nachweisfrist beim Systemdienstleistungsbonus sowie das Votum 2015/56 zur Übergangsregelung in § 66 Abs. 18 a

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Votum 2016/18– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2016/18

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin von der Netzbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von

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Aufsatz
Die Autorin gibt einen Überblick über die Verfahrensergebnisse der Clearingstelle EEG im Berichtszeitraum.
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Aufsatz

Die Autorin stellt im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlichte Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2013/13, welcher sich u.a. mit dem Leistungsbegriff in § 6 EEG 2009/

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Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden angebr

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Votum 2015/49– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/49

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im November 2011 mit Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im August 2012, die auf demselben Gebäude angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2

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