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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Der Aufsatz beschreibt die unterschiedliche Praxis der Genehmigungsbehörden in Bezug auf sog. Satelliten-BHKW und damit zusammenhängende Auslegungsmöglichkeiten des BauGB.

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Rechtsprechung– 12 U 79/10  
Aktenzeichen: 12 U 79/10  

Zu der Frage, ob drei BHKW, die die BHKW mit Biogas versorgenden zwei Fermenter sowie - jeweils durch beide Fermenter genutzt - ein Feststoffdosierer, eine Gülleleitung und ein Gärrestbehälter eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw.

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Aufsatz

Der Autor zeichnet die Entwicklung des Anlagenbegriffes bei Biogasanlagen, insbesondere bei sog. Anlagenparks nach.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für sog. modulare Anlagen und geht dabei insbesondere auf den Anlagenbegriff nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und die Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 in Bezug auf Biomasseanlagen ein.

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Aufsatz

Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Die Vergütung einer bereits bestehenden Solaranlage bleibt beim Zubau weiterer Anlagen bestehen. Für die nachträglich zugebauten weiteren Solaranlagen erfolgt eine neue Berechnung der EEG-Vergütung. Denn nach dem EEG ist jedes neue Modul eine Anlage mit einem eigenen Inbetriebnahmedatum und entsprechendem eigenen Vergütungssatz.

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Rechtsprechung– 12 O 324/09
Aktenzeichen: 12 O 324/09

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über diese

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Aufsatz

Der Autor geht der Frage nach, welche Fälle die Übergangsvorschrift in § 66 Abs. 1a EEG 2009 für „modulare Anlagen“ erfasst.

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Aufsatz

Im Beitrag wird über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff berichtet. Hierbei werden die wesentlichen Kernpunkte der Empfehlung, deren Notwendigkeit sich aus dem mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 neu definierten Anlagenbegriff ergibt, vorgestellt.

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Rechtsprechung– 6 W 1/10
Aktenzeichen: 6 W 1/10

Leitsatz des Gerichts:

§ 59 Abs. 1 EEG gibt dem potentiellen Investor gegenüber dem Netzbetreiber keinen Anspruch auf die diesen für die Zukunft bindende Rechtsauskunft, er werde für die Vergütung des aus einer zu errichtenden Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gewonnenen Stroms diese Anlage als Einzelanlage werten.

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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.

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Rechtsprechung– 8 U 2128/09
Aktenzeichen: 8 U 2128/09

Zu der Frage, ob für den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen ist, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (hier: bejaht.

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Votum 2009/27– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/27
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebn

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Votum 2009/26– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Aufsatz
Auch nach Inkrafttreten des EEG 2009 besteht weiterhin Unsicherheit, ob Blockheizkraftwerke, die von der Biogasanlage räumlich abgesetzt und über eine längere Gasleitung mit dem Fermenter verbunden sind (sog. Satelliten-BHKWs), als eigenständige Anlage nun i.S.d. § 19 Abs. 1
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Hinweis 2009/14– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/14

Die Clearingstelle EEG hat am 23. September 2010 den Hinweis „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ beschlossen.

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Votum 2009/19– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr.<

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Votum 2009/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Empfehlung 2009/12– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/12

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 1. Juli 2009 die Empfehlung zu dem Thema „Anlagenbegriff (§ 3 Abs. 2 EEG 2004/§ 3 Nr. 1 EEG 2009) bei Bestandsanlagen“ beschlossen.

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Aufsatz

Ber Beitrag widmet sich der Anwendbarkeit des § 6 Nr. 1 EEG 2009 auf PV-Anlagen.

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Kurzmeldung: Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.

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Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten (d.h. der Netzbetreiberin) die unter dem gleichen Aktenzeichen erlassene einstweilige Verfügung vom 09.02.2009 aufgehoben und einen Verfügungsanspruch verneint.

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