Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Zu der Frage, ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 nach seinem Sinn und Zweck einschränkend auszulegen und nur auf Fälle einer absichtlichen und missbräuchlichen Anlagenaufspaltung anzuwenden ist (hier: verneint.
Rechtslage unter dem EEG 2004
Unter Geltung des EEG 2004 war die Inbetriebnahme in § 3 Abs. 4 definiert. Hierzu hat der BGH zwei Urteile gefällt:
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebunsverfahrens zum Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels. Der Bundestag hat am 9.
Die Autoren gehen auf bestehende Schwierigkeiten bei Transport, Bilanzierung und Entnahme von eingespeistem Biogas (Biomethan) ein, die sie auf die unterschiedlichen Regelungen im EEG sowie in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zurückführen. Anschließend werden praktische Lösungsansätze aufgezeigt, um die Einspeisung von Biogas (Biomethan) zukünftig marktfähig zu machen.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Möglichkeit, durch geeignete Fruchtfolgen u.a. auch die Kosten der Biogasproduktion zu reduzieren.
Im Sondergutachten "Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung" entwickelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) auf Grundlage acht verschiedener, vom DLR im Auftrag des SRU erstellter technisch-ökonomischer Szenarien (vorab veröffentlicht im Mai 2010 in der Stellungnahme Nr. 15 des SRU) acht Handlungsempfehlungen für die deutsche und europäische Energiepolitik zur Erreichung einer 100% erneuerbaren Stromversorgung in Deutschland.
Zu der Frage, wann eine Wärmenutzung i.S.v.
Ja.
Die Möglichkeit, anstatt einer Umweltgutachter-Bescheinigung geeignete Herstellerunterlagen einzureichen (Anlage 3 Nr.II.1 Satz 3), gilt ausdrücklich nur für den Nachweis über den KWK-Stromanteil (also, darüber, inwieweit es sich um »Strom im Sinne des KWKG« handelt, Anlage 3 Nr. I.1).
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag zunächst auf die Frage der Emissionshandelspflichtigkeit von Hybridanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ein. Weiterhin werden die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Alt.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor den Entschädigungsanspruch von Biogasanlagenbetreibern und -betreiberinnen im Falle einer Abschaltung durch den Netzbetreiber. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass nur in Fällen des Einspeisemanagements nach § 11, 12 EEG 2009 eine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Schadensersatz besteht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzung konnten noch im Tank befindliche Restmengen flüssiger Biomasse nach dem 1.
Der Autor untersucht anhand konkreter Beispiele, in welchen Fällen die Verlegung von Nahwärmenetzen trotz Leitungsverluste gegenüber einer Biogasleitung ökonomisch vorteilhaft ist.
Leitsätze des Gerichts:
Erlass des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 10.12.2010 (Az. 524-10014/0078) zur Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen im Anwendungsbereich der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Nein.
Eine Härtefallregelung aufgrund von witterungsbedingten Bauverzögerungen sieht das EEG nicht vor. Ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergütungssatzes und der anzuwendenden Vergütungsdegression ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem EEG 2004 (u.a. der nun anteiligen Vergütung von Strom, der aus Gasanteilen aus Biomasse und aus Klärschlamm erzeugt wird und der über die anteilige Vergütung nach dem