Der Beitrag beschäftigt sich mit der Öffnung des europäischen Strommarktes, welche mit der EEG-Novelle 2017 vollzogen werden soll. Es werden die im Gesetz verankerten Regelungen hierzu hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Betrieb und die Vergütung von Biogasanlagen untersucht.
Im Artikel werden die mit dem EEG 2017 einhergehenden regulatorischen Änderungen für bestehende Biogasanlagen, insbesondere die neu eingeführten Ausschreibungen, analyisert.
Im Beitrag werden die Ergebnisse des Votums 2016/5 der Clearingstelle EEG erläutert.
Durch Artikel 2 des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll das Stromsteuergesetz (StromStG) vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378; 2000 I S. 147), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, erneut geändert werden. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22. April 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf am 15. Februar 2017 beschlossen (siehe Anhang).
Durch das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien wurde unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet zum »EEG 2017« (Urfassung).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: verneint.
In seinem Beitrag geht der Autor auf die Lage des deutschen Biomethan-Marktes ein. Nach Wegfall der Einsatzstoffvergütungen und des Gasaufbereitungsbonus sei ein wirtschaftlicher Betrieb von NaWaRo-Biomethan-BHKW kaum mehr möglich. Als Alternativen für die Zukunft stellt der Autor die Umrüstung von Biogasanlagen mit Vor-Ort-Verstromung auf Gaseinspeisung, sowie weitere Optionen im Wärme-, Kraftstoff- und Auslandsmarkt vor.
Der Beitrag behandelt Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei Bestands-Biogasanlagen. Der Autor geht dabei auf Optimierungspotentiale durch technische Modernisierung und die Flexibilitätsprämie ein und stellt moderne Fehlerdiagnostik zum Aufdecken von Gas-Leckagen per Infrarotkamera vor.
Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.
Der Beitrag analysiert die Möglichkeit für Betreiber einer Biogasanlage mit frühem Inbetriebnahmejahr, welche demnächst aus der EEG-Mindestvergütung fallen, ein neues Inbetriebnahmejahr zu erhalten, um damit die Vergütungslaufzeit zu verlängern. Hierbei komme es darauf an, ob vor dem Stichtag »1. Januar 2009« in die Anlage eine entsprechend große Investition getätigt wurde, um von einer Erneuerung der Anlage ausgehen zu können.
Im Artikel wird die Frage diskutiert, ob Biogas-BHKW durch flexiblen Betrieb die Energiewende zukünftig stabilisieren können. Unter Berücksichtigung statistischer Auswertungen wird der Grad der Flexibilisierung durch Reaktionszeiten auf Laständerungen bzw. An- und Abschaltzeiten bewertet. Eingegangen wird auch auf das Thema Lastverschiebung durch Gasspeicher.
Die Autoren zeigen im Artikel auf, wie unter den verschärften Vorschriften hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Novellierung der TA Luft) und durch die aufkommende Flexibilisierung der Betrieb eines biogasbetrieben BHKW wirtschaftlich optimiert werden kann. Hierbei geht er auf die notwendige Gasreinigung, Auswirkungen der Standzeit und die Kosten der Wartung ein.
Der Artikel setzt sich mit der Verwendung von Bioabfällen für die Biogasproduktion auseinander. Das Potenzial von Bioabfällen werde bei Weitem nicht ausgeschöpft, stattdessen würden sie meistens gleich kompostiert. Der Autor beleuchtet die Gründe hierfür und erläutert welche Kriterien verbessert werden müssten, um eine effiziente Vergärung von Bioabfällen zukunftig zu ermöglichen.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die Entwicklung des Energierechts in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2015.
Der Autor behandelt in seinem Bericht von der 25. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas die zu erwartenden Änderungen für Biogas-BHKW durch die EU-Richtlinie 2015/2193 vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) und die Novellierung der TA Luft, welche für Mitte 2017 terminiert ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25. November 2015 ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 (EEG 2016) veröffentlicht. Dieses wurde mit der Fassung vom 8. Dezember 2015 fortgeschrieben und um die Details zum Referenzertragsmodell für Wind an Land ergänzt. Eine erneut überarbeitete Fassung wurde am 15.
Der Autor stellt in seinem Artikel die Funktion der vom Frauenhoferinstitut "UMSICHT" entwickelte "Biobatterie" vor. Mit dieser Technologie können u.a. Hackschnitzel, Hühnerkotpellets sowie unterschiedliche minderwertige biogene Reststoffe in flüssige, gasförmige und feste Produkte umgewandelt werden. Erste Anlagen wurden bereits verkauft.
Der Artikel befasst sich mit dem Rückforderungsanspruch aus § 57 Abs. 5 EEG 2014 und stellt dies am Beispiel eines Satelliten-BHKW dar.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrem BHKW erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf getrennte Vergütung für die jeweiligen Stromanteile aus Biogas gemäß § 27 EEG 2012, aus Gas aus der Bioabfallvergärung gemäß § 27a
Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Biogasanlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Einspeisevergütung hat, wenn letztere zuvor die Verjährungseinrede erhoben hat (hier: überwiegend bejaht; mit Ausnahme eines Teils der Zinsforderung. Der Anspruch folge aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.
Die Autorin stellt Ergebnisse der Clearingstelle EEG zu Fragen räumlich abgesetzter Satelliten-BHKW (Votum 2013/23) sowie zum Technologie-Bonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) vor.