Der Artikel beschreibt ein neues Werk zur Herstellung von Ethanol und Biogas.
Roggen aus der Region werde zunächst in Ethanol verwandelt. Der dabei entstehende Reststoff, die sogenannte Schlempe, werde dann in einer Biogasanlage verwertet. Die Anlage gehöre mit einer Leistung von 30 MW zu den weltweit größten. Eine ähnliche Anlage solle in der größten Ausbaustufe zukünftig die größte Biogasanlage der Welt werden und 75 MW erbringen. Diese würde dann 7.000 Normkubikmeter Biogas pro Stunde einspeisen.
Der Artikel beschreibt aktuelle Entwicklungen bei der Methangasgewinnung aus Holz.
Anders als bei der bisher überwiegend genutzten anaeroben Fermentation von Biomasse werde bei der thermischen Vergasung von Holz zunächst ein sogenanntes „Synthesegas“ erzeugt, das in einem weiteren Schritt in Methan umgewandelt werde. Erste Ergebnisse solcher Projekte ließen hoffen, mit dieser Methode zukünftig Strom zu einem Preis von 8-10 ct /kWh erzeugen zu können.
Der Artikel beschreibt die Auswirkungen der Absenkung der Emissionsgrenzwerte für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, insbesondere im Hinblick auf Scheitholzvergaserkessel.
Die neue 1. BImSchV, die seit Ende März 2010 gilt, enthält insoweit verschärfte Emissionsgrenzwerte. Die im Artikel vorgestellten Kessel sollen diese dank weiter fortgeschrittener Automatisierung und genauerer Steuerung dennoch einhalten und zudem weniger Wartungsaufwand verursachen.
Der Beitrag stellt ein Gesamtkonzept zur energetischen Nutzung von Abfällen am Beispiel der Gemüse- und Kartoffelverarbeitung vor. Anstatt die täglich anfallenden Abwasser- und Feststoffmengen direkt zu entsorgen, können Abwasser und Feststoffe als Substrate zur Herstellung von Biogas eingesetzt werden.
Der Artikel beschreibt neue Verbrennungstechnologien, mit denen Halmgut in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden kann.
Der Autor befasst sich mit den Möglichkeiten der energetischen Verwertung von Müll. Hier gebe es in Deutschland noch große Potenziale. Dies gelte vor allem beim Biomüll und dort insbesondere für Speisereste.
Der Autor stellt verschiedentlich geäußerte Kritik am Anbau von Mais als Energiepflanzen vor.
Als besonders problematisch werde die Steigerung von Pachtpreisen und die zunehmende Monokultur gesehen. Um hier entgegenzuwirken, werde von einigen eine Absenkung bzw. Abschaffung des NawaRo-Bonus gefordert, möglicherweise zu Gunsten des Landschaftspflegebonus. Andere Stimmen befürchteten demgegenüber, ein zu starkes Eingreifen der Politik in das Marktgeschehen könne Verzerrungen verursachen.
Der Bundestag hat am 17. Juni 2010 beschlossen, das Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch Annahme eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (BT-Drs. 17/1220, s. Anhang) in der durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages vorgeschlagenen Fassung (BT-Drs. 17/2184, s. Anhang) zu ändern.
Zu der Frage, ob Getreidespelze Pflanzenbestandteile i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 a EEG 2004 darstellen, die keiner weiteren als der zur Ernte erfolgten Aufbereitung unterzogen wurden (hier: bejaht.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegenüber dem Netzbetreiber Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gem. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 iV.m.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben in mehreren Verfahren Verfassungsbeschwerde gegen die Erstreckung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen durch § 66 Abs. 1 EEG 2009 erhoben.
Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:
Das LG Neuruppin hat in einem Fall dreier vollständig unabhängig voneinander laufender Bestandsanlagen, die bis einschließlich 2008 als Einzelanlagen vergütet wurden, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für anwendbar erachtet.
Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.
Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e
Welt im Wandel: Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 24. September 2009 eine Empfehlung zu dem Thema „Landschaftspflege-Bonus“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.