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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Votum 2022/27-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sogenannten Gülle-Bonus (wieder) besteht, seitdem die entsprechenden Voraussetzungen wieder durchgängig erfüllt, zwischenzeitlich aber für mehrere Monate nicht eingehalten wurden (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine Nationale Biomassestrategie zu erarbeiten. Zweck der Biomassestrategie soll sein, mithilfe von Biomasse das Wirtschaftssystem zu transformieren, die Klimaschutz- und Biodiversitätsziele zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Die begrenzte Verfügbarkeit der Ressource erfordert jedoch eine übergeordnete Lenkungsstrategie.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der vorliegende Artikel beleuchtet die Wirtschaftlichkeit von sogenannten „Bioenergiedörfern“, welche ihre Wärme- und Elektrizitätsversorgung teilweise oder ganz durch Biomasseanlagen erhalten. Weiterhin wird ein alternatives Konzept zur Wärmeerzeugung für kommende „Bioenergiedörfer“ vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt sei es, die aktuelle Förderung zu stabilisieren und die Gesetzgebungen anzupassen, um so mehr Anreize für die Wärmewende zu bieten.

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Aufsatz

Der Artikel befasst sich mit der Ausschöpfung des in Deutschland vorhandenen Potenzials zur Herstellung von Biomethan. Viele Anlagen seien in der Lage auf eine Herstellung von Biomethan umzustellen und könnten so den Bedarf an russischem Gas senken. Durch die steigenden Gaspreise und einer erhöhten Nachfrage an „grünem“ Gas, stelle ein direktes Einspeisen von Biomethan eine ökonomisch tragfähige Alternative dar.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: Europarecht

Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.

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Aufsatz

Der Aufsatz übt Kritik an der „Südregion-Regel“ der Anlage 5 im EEG 2021, die für die Ausschreibungen zum Gebotstermin 1. Oktober 2022 gilt. Im letzten Jahr kamen 19 von 21 Geboten aus der Nordregion. Die Begrenzung auf die Südregion führe zu Schwierigkeiten für einen echten Wettbewerb für die kosteneffizientesten Anlagen.

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Aufsatz

Der Artikel widmet sich dem Ausbau von Kleinanlagen für Biogas in Senegal und Dakar. Das nationale Programm zum Ausbau von Biogas ermögliche vielen Bewohnern den Verzicht auf Propangas und biete weitere Vorteile, z.B. sauberere Ortschaften durch das Aufsammeln von Tierexkrementen, welche dann zur Herstellung von Biogas genutzt werden. Große Potenziale lägen auch noch in der systematischen Müllverwertung von Restaurant, Hotels und ähnlichen Betrieben.

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet mögliche Auswirkungen des Engpassmanagementsystem Redispatch 2.0 auf KWK-Anlagen. Zurzeit fände keine Unterscheidung zwischen erneuerbaren Energien im Redispatch 2.0 statt. So könnte es dazu kommen, dass KWK-Anlagen abgeschaltet werden und man dann das Wärmenetz mit fossilen Energieträgern beheizen und überschüssiges Biogas abbrennen müsste.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Der Autor stellt in diesem Aufsatz eine detaillierte Vergütungsbetrachtung einer Biogasanlage auf. Gerade die Kombination von der Flexibilitätsprämie in der 1. Vergütungsperiode mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode solle eine hohe Wirtschaftlichkeit erbringen. Es sei wichtig nachhaltige Investitionen mit einem weiten Blick in die Zukunft zu tätigen um die Wirtschaftlichkeit der Anlage abzusichern.

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Aufsatz

Im Aufsatz betrachten die Autoren die Neufassung der BioSt-NachV, welche die unionsrechtlichen Vorgaben der Renewable-Energy-Directive (RED II) zum größten Teil übernommen habe. Die Verordnungen sollen sich nun auf ein breiteres Spektrum der Biomasse beziehen und befassen sich mit fester sowie flüssiger Biomasse.

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Aufsatz

Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entwicklung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Erläutert wird die Erweiterung des Anwendungsbereiches sowie die für den Anspruch auf EEG-Vergütung erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen und Zertifizierungserfordernisse.

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Aufsatz

In dem Aufsatz stellt die Autorin das Votum 2021/8-IV der Clearingstelle EEG | KWKG vor, das sich mit dem Anspruch auf die Flexibilitätsprämie einer Biogasanlage befasst.  Sie widmet sich dem § 33i Absatz 1 Nr.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit Biogasanlagen in Kroatien und deren Ausbaumöglichkeiten. Eine wichtige Rolle im Biogasausbau sei das hohe Potenzial des Substratanbaus. Viele Flächen würden durch gute Wetterbedingungen und fruchtbare Böden, hohe Erträge bieten. Auch die jährlich anfallende Gülle stelle ein noch nicht ausgelastete Biogasquelle bereit.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2021

Die Autorinnen befassen sich mit den auf die Bioenergie zukommenden Änderungen, die durch den neuen Koalitionsvertrag erwartet werden. Durch die Beseitigung von der endogenen Mengensteuerung und die Einführung der Südquote solle der Ausbau von Bioenergie gefördert werden. Gerade Synergieeffekte zwischen Klimaschutz, Energiewende und Umweltschutz sollen gestärkt werden.

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Rechtsprechung– 5 K 1391/19.F

Leitsätze:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein.

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Studie

Die vorliegende Studie des Internationalen Instituts für Nachhaltigkeitsanalysen und -strategien (IINAS) untersucht im Auftrag des NABU die Möglichkeiten und die Grenzen eines nachhaltigen Wirtschaftssystems - deutschland-, europa- und weltweit. Die Ersetzung der fossilen durch nachhaltige Rohstoffe sei unausweichlich, jedoch könne eine unkontrollierbare Nutzung der Bioressourcen die Klimakrise sogar verschärfen, wenn es nicht richtig ausgestaltet würde. Daher müssen die Belastungsgrenzen der Natur mitgedacht werden.

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Aufsatz

Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.

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