Das EEG regelt für EEG-Anlagen und KWK-Anlagen die Zusammenfassung mehrerer Anlagen, die in einem nahen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang in Betrieb genommen worden sind. Hierbei erfolgt eine Zusammenrechnung der installierten Leistungen der Anlagen, um die installierte Gesamtleistung zu ermitteln.
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
Der Artikel befasst sich mit zwei zentralen Themen für Heimspeicher, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG angesprochen worden sind. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) plane in Zusammenarbeit mit dem Forum Netztechnik/Netzbetrieb des
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich.
Die Broschüre der Clearingstelle EEG informiert nun auch auf Französisch über unseren Auftrag, unsere Angebote und Arbeitsweise. Die französische Fassung entstand mit freundlicher Unterstützung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die (neue) Anlagen
Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurden dem Schiedsgericht die Fragen vorgelegt, ob
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 25.
Der Autor gibt in seinem Beitrag eine Rück- und Vorschau im Zusammenhang mit dem zehnjährigen Bestehen der Clearingstelle EEG.
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen, die auf einem Gebäude in Betrieb genommen worden sind, gemeinsam mit den Anlagen auf einem anderen Gebäude gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1
Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten, Biogasanlagen betreffenden Regelungen des EEG 2017. Dabei geht er insbesondere auf die Beteiligung neuer und bestehender Biomasseanlagen an den geplanten Ausschreibungen ein.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die Bedeutung der Clearingstelle EEG für Prüfungen nach dem EEG durch Wirtschaftsprüfer dar.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den Neuregelungen des Abweichungsverbots in § 7 Abs. 2 EEG 2017.
Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ab wann Repowering bei EEG-Bestandsanlagen technisch sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen Aspekte beachtet werden sollten. Demnach sei der Austausch von Bauteilen generell kostenintesiver als Neubaumaßnahmen. Nichtsdestotrotz lohne sich Repowering bei einem Großteil der Anlagen, da sich die Kosten verhältnismäßig schnell amortisieren würden. Bei jeglicher Änderung der Anlage sei zu beachten, dass der Netzbetreiber stets darüber zu informieren ist und ggf.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob es sich bei der ehemals als Lehr- und Feldflugplatz genutzten Vorhabensfläche um eine Konversionsfläche aus militärischer Nutzung gemäß § 51 Abs. 1
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag u.a. den Hinweis 2015/42 zur Anwendung des Referenzertrags im EEG 2014, das Votum 2016/9 zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme beim Austausch eines Deponiegas-
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob der Strom, der in
Der Autor gibt einen Überblick über die Komplexität des Energierechts und die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft ergeben.
Im Beitrag werden ausgewählte besonders praxisrelevante Entscheidungen der Clearingstelle EEG vorgestellt.
Im vorliegenden Votumsverfahren hat sich die Clearingstelle EEG mit folgenden Fragen (verkürzt dargestellt) unter anderem zur Ermittlung der installierten Leistung bei einer Wasserkraftanlage und damit verbundener Rechte und Pflichten befasst:
In dem vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Nachzahlungen auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1