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Rechtsprechung– 3 O 89/09
Aktenzeichen: 3 O 89/09

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 59 EEG 2009 (hier: § 59 EEG 2009 sei nur bei einem in Streit stehenden Erstanschluss der Anlage ans Netz oder deren drohender Trennung vom Netz anzuwenden; bei einem Streit allein um die angemessene Höhe eines Entgelts gelte das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache).

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Aufsatz

Der Beitrag informiert über mehrere Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG im Bereich Biomasse, die im Zusammenhang mit dem in Kraft getretenen EEG 2009 stehen.

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Rechtsprechung– 14 W 13/09
Aktenzeichen: 14 W 13/09

Das Kammergericht (KG) Berlin hat die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Berlin zurückgewiesen. Siehe auch:

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Rechtsprechung– 3 O 30/09
Aktenzeichen: 3 O 30/09

Das LG Neuruppin hat in einem Fall dreier vollständig unabhängig voneinander laufender Bestandsanlagen, die bis einschließlich 2008 als Einzelanlagen vergütet wurden, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für anwendbar erachtet.

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Rechtsprechung– 21 O 73/09
Aktenzeichen: 21 O 73/09

Das LG hat in dem Fall, der auch der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3076/08 (siehe Zusammenfassung) ugrundeliegt, im einstweiligen Verfügungsverfahren § 19 Abs. 1 EEG für Bestandsanlagen für anwendbar erachtet.

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Rechtsprechung– 4 O 44/09
Aktenzeichen: 4 O 44/09

Das LG Stralsund hat in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG bei Bestandsanlagen vorlagen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verfügt, dass zur Abwendung einer unbilligen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Anlagenbetreiberin die bisherigen Vergütungen weitergezahlt werden, solange keine endgültige Klärung der Rechtslage e

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 19

Im Beitrag wird die Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG zur vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 1 EEG 2009 vorgestellt.

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Empfehlung 2009/5– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2009/5

Die Clearingstelle EEG hat am 10. Juni 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzubau bei Fotovoltaikanlagen über den Jahreswechsel 2008/2009“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Empfehlung 2008/49– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/49
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Die Clearingstelle EEG hat am 14. April 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009“ abgegeben.

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Fachgespräch

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 22. Fachgespräch zum Thema „Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i. S. d. EEG“ am 23. September 2015 in Berlin.

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Fachgespräch

Am 8. März 2016 fand das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG im Hotel Aquino in Berlin-Mitte statt.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2022/14-II vor. In dem Votum hat die Clearingstelle in Reaktion auf das Urteil des BGH vom 14. Juli 2020 mit dem Aktenzeichen XIII ZR 12/19 ihre bisherige Spruchpraxis zur Anlagenzusammenfassung von Gebäudesolaranlagen in wesentlichen Punkten geändert.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag das Votum 2020/71-II vor.  In diesem hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht).

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