In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob die Frist zur Ausstattung der Anlage mit einer Fernsteuerungseinrichtung (§ 20 Abs. 1 Satz 2 EEG 2017) bereits vor dem Netzanschluss der Anlage zu laufen beginnt.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.