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Schiedsspruch 2019/22 – Satelliten-BHKW (IV) und Flex-Zubau

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären,

  1. ob das BHKW, welches der Schiedskläger aus einer bestehenden Vor-Ort-Biogasanlage herauslösen und einen anderen Standort versetzen möchte (sog. Satelliten-BHKW) nach dem Versetzen eine eigenständige EEG-Anlage ist; 
  2. ob die zur Flexibilisierung  hinzugebauten BHKW (sog. Flex-BHKW) die Satellitenanlage erweitern oder eigenständige EEG-Anlagen sind;
  3.  welches Inbetriebnahmedatum das Satelliten-BHKW und die Flex-BHKW haben;
  4.  im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 1051 Abs. 3 ZPO: welche Höchstbemessungsleistung der Satellitenanlage zuzuweisen ist;
  5. ob für die in den Flex-BHKW flexibel bereitgestellte installierte Leistung die Flexibilitätsprämie gemäß §§ 50, 50b i.V.m. Anlage 3 EEG 2017 in Anspruch genommen werden kann.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2019/22