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Schiedsspruch 2018/41 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2012 - Ortsfestigkeit (V)

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann mehrere Solaranlagen im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden sind. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Inbetriebnahme bereits durch einen „Glühlampentest” erfolgte oder erst mit der Anbringung der Solaranlagen auf den jeweiligen Dachflächen und ob es sich bei dem Glühlampentest um eine Vorratsinbetriebnahme handelte.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen
2018/41
Gesetzesbezug
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Schiedsspruch 2018/41 pdf 153 kB