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Das 35. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG muss leider entfallen | Votum zum Anspruch auf Flexibilitätsprämie bei zeitweisem Wechsel der Veräußerungsform veröffentlicht | Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

DAS 35. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG MUSS LEIDER ENTFALLEN 

Aus organisatorischen Gründen kann das für den 17. März 2020 geplante 35. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG nicht wie vorgesehen stattfinden. Die Clearingstelle wird das Thema „Rollout von intelligenten Messsystemen bei Erzeugungsanlagen“ aber wieder aufgreifen, sobald klar ist, ob auch Erzeugungsanlagen davon umfasst sind.

Das Thema des nächsten Fachgesprächs am 10. Juni 2020 geben wir (natürlich auch über diesen Rundbrief) bekannt, sobald hinreichend Klarheit über den Zeitplan für ggf. anstehende Änderungen des EEG besteht.

VOTUM ZUM ANSPRUCH AUF FLEXIBILITÄTSPRÄMIE BEI ZEITWEISEM WECHSEL DER VERÄUẞERUNGSFORM VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber auf die Flexibilitätsprämie für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom wegen Verstoßes gegen die Direktvermarktungspflicht für den Zeitraum des Verstoßes (im Ergebnis bejaht) oder für das restliche Kalenderjahr wegfällt.

Sie können das anonymisierte Votum unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/32 herunterladen.

ERGEBNISSE DER AUSSCHREIBUNGEN FÜR SOLARANLAGEN

Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag liegt für diese Ausschreibung bei 5,68 ct/kWh.

Die Ausschreibungsmenge war erneut deutlich überzeichnet. Zudem beklagt die BNetzA den Rückgang der Sorgfalt der Gebotsabgabe.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/5253.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG