Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
VOTUM ZU VERGÜTUNGSANSPRUCH VOR ZÄHLERWECHSEL VERÖFFENTLICHT
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob ein Vergütungsanspruch auf den erzeugten und eingespeisten Strom im Zeitraum zwischen der Installation und Inbetriebnahme der Solaranlagen und dem Zeitpunkt des Zählerwechsels besteht. Dabei war insbesondere fraglich, ob die Netzbetreiberin vom Anlagenbetreibenden über den Einspeisebeginn in Kenntnis gesetzt wurde.
Das Votum können Sie hier abrufen:
Votum 2026/4-IX.
AKTUELLER ARBEITSSTAND DER FESTLEGUNG ZUR MARKTINTEGRATION VON SPEICHERN UND LADEPUNKTEN (MISPEL) VERÖFFENTLICHT
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 5. August 2026 den aktuellen Arbeitsstand der Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) veröffentlicht. Die Veröffentlichung dient der frühzeitigen Information des Marktes sowie der Orientierung im parallel laufenden AgNes-Festlegungsverfahren, soweit dort hinsichtlich der Netzentgeltpflichten auf die MiSpeL-Regelungen Bezug genommen werden soll.
Weitere Informationen zur MiSpeL-Festlegung erhalten Sie hier:
Festlegungverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL).
ERGEBNISSE DER ZWEITEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2026 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS BEKANNTGEGEBEN
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. August 2026 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2026 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2026. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. August 2026, so dass die Bekanntgabe am 25. August 2026 als erfolgt gilt.
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 2.135 Megawatt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,79 ct/kWh.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2026 für Solaranlagen des ersten Segments.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
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