Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket | BNetzA veröffentlicht anzulegende Werte für Solaranlagen

In Ihrer Infomappe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

BUNDESKABINETT BESCHLIESST EEG-NOVELLE 2027 UND NETZANSCHLUSSPAKET

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle 2027) und das Netzanschlusspaket beschlossen. Die Regierungsentwürfe werden nun in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und im Bundesrat beraten.

Die Regierungs- und Referentenentwürfe sowie weitere Informationen zum Stand der Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Internetpräsenz:

DIE BUNDESNETZAGENTUR HAT DIE AKTUALISIERTEN ANZULEGENDEN WERTE FÜR SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Bundesnetzagentur hat die Fördersätze für Solaranlagen in der gesetzlichen Förderung für den Zeitraum ab dem 1. August 2026 veröffentlicht. Die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 Ct/kWh für Anlagen ab 40 kW Leistung wurde von der Europäischen Kommission noch nicht beihilferechtlich genehmigt. Daher ist sie in den anzulegenden Werten nicht berücksichtigt.

Diese Fördersätze finden Sie als Download am Ende der Häufigen Rechtsfrage Nr. 73 „Wann und wie ändern sich die Vergütungssätze für PV-Strom?“.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG