Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
VOTUM 2023/16-IX - ABRECHNUNGSENTGELT, ERFORDERLICHKEIT EINES ERZEUGUNGSZÄHLERS UND ZULÄSSIGKEIT EINER „UMGEKEHRTEN“ MESSUNG
In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreibenden über einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für das Erstellen der Endabrechnung verfügt und ob ein solcher Anspruch alternativ vertraglich begründet werden kann.
Zudem hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob das vorliegende Messkonzept den Vorgaben des EEG und des MsbG genügt. Hierbei kam es insbesondere darauf an, ob ein Erzeugungszähler zwingend notwendig ist, wenn der erzeugte und selbstverbrauchte Strom auch auf anderem Wege hinreichend genau erfasst werden kann. Des Weiteren hat die Clearingstelle sich dazu geäußert, ob eine „umgekehrte“ Messung mit den messtechnischen Vorgaben des EEG und des MsbG vereinbar ist.
Das Votum können Sie hier abrufen:
Votum 2023/16-IX.
BGH ENTSCHEIDET ZUR GEWÄHRUNG VON NACHSICHT BEI FRISTVERSÄUMUNG ZUR BEANTRAGUNG EINER ZAHLUNGSBERECHTIGUNG NACH § 37d EEG 2017
Der Bundesgerichtshof hat am 24. Februar 2026 entschieden, dass bei Fristversäumung zur Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach § 37d EEG 2017, im Einzelfall ein Anspruch auf Nachsichtgewährung trotz Versäumung der Antragsfrist bestehen kann, wenn die Fristversäumnis auf höherer Gewalt beruht und der Zweck der Frist nicht beeinträchtigt wird.
Sie können den Beschluss auf unserer Internetpräsenz abrufen:
BGH, Beschl. v. 24.02.2026 - EnVR 9/24.
ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2026 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS BEKANNTGEGEBEN
Am 12. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. März 2026. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Mai 2026 und gilt damit am 19. Mai 2026 als bekanntgegeben.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,94 ct/kWh.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für Solaranlagen des ersten Segments.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
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