Ergänzende Stellungnahme 2024/12-IX/Stn veröffentlicht | Vortragsfolien des 51. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG|KWKG verfügbar | Änderung des Geschäftsverteilungsplans der Clearingstelle EEG|KWKG | Neue Häufige Rechtsfrage veröffentlicht

In Ihrer Infomappe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME ZU MESSKONZEPT BEI KOMBINATION VON EIGENVERBRAUCHSANLAGE UND ANLAGEN MIT KAUFMÄNNISCH-BILANZIELLER WEITERGABE VERÖFFENTLICHT

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine ergänzende Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das verfahrensgegenständliche Messkonzept für eine in Überschusseinspeisung betriebene Anlage mit vergütetem Eigenverbrauch und mehrere per kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe als Volleinspeisungsanlagen betriebene Anlagen geeignet ist. U.a. wurde geklärt

  • inwieweit es für die Geeignetheit des Messkonzeptes (allein) darauf ankommt, wer Stromverbraucher in bestimmten Verbrauchseinrichtungen ist,
  • inwieweit das Fehlen einer Vereinbarung hinsichtlich der Zuordnung der Einspeisemengen zwischen Anlagenbetreiber und Dritten sowie
  • die (ggf. fehlende) Zeitsynchronität der Zusatzeinrichtungen der Zähler dazu führt, dass das Messkonzept nicht geeignet ist.

Das Arbeitsergebnis finden Sie hier:
Stellungnahme 2024/12-IX/Stn.

VORTRAGSFOLIEN DES 51. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR

Am Donnerstag, dem 23. April 2026, führte die Clearingstelle ihr 51. Fachgespräch zum Thema „Zukunftsperspektiven für das EEG - Rechtliche Änderungen und Digitalisierung“ im Hotel Aquino – Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung durch.

Die Vorträge der Referentinnen und Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.

Hier können Sie die Folien des Fachgesprächs herunterladen:
51. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.

ÄNDERUNG DES GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLANS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat ihren Geschäftsverteilungsplan geändert.

Den aktualisierten Geschäftsverteilungsplan finden Sie in unserem Downloadbereich.

FÖRDERANSPRUCH BEI FEHLERHAFTER ODER VERZÖGERTER UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE

Die Clearingstelle hat eine Antwort auf die Häufige Rechtsfrage „Besteht ein Förderanspruch nach dem EEG nur, wenn der Messstellenbetreiber dem Netzbetreiber den Messwert im Rahmen der Marktkommunikation übermittelt?“ veröffentlicht. 

Diese finden Sie unter:
Häufige Rechtsfrage Nr. 271.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG