Last Minute: Anmeldefrist zum 51. Fachgespräch der Clearingstelle endet | BGH entscheidet zur Fälligkeit des Anspruchs auf die EEG-Vergütung | Bundesnetzagentur gibt Ausschreibungsergebnisse bekannt

In Ihrer Infomappe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

LAST MINUTE: ANMELDEFRIST FÜR DIE PRÄSENZTEILNAHME ZUM 51. FACHGESPRÄCH ENDET AM 8. APRIL 2026

Das 51. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Zukunftsperspektiven für das EEG – Rechtliche Änderungen und Digitalisierung“ findet am 23. April 2026 im Hotel Aquino – Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.

Eine Anmeldung zur Präsenzteilnahme ist bis Mittwoch, den 8. April 2026 (pro Person netto 240,00 € für Vollzahler, bzw. 50,00 € ermäßigt) und für die Onlineteilnahme bis Mittwoch, den 15. April 2026 (pro Person netto 180,00 € für Vollzahler, bzw. 25,00 € ermäßigt) möglich. Last-Minute-Anmeldungen für die Onlineteilnahme sind auf Nachfrage - jedoch ohne Gewähr - bis zum 20. April 2026 möglich.

Das Programm zum 51. Fachgespräch können Sie unter folgendem Link aufrufen:
Programm zum 51. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.

Den Zugang zum Anmeldeformular finden Sie auf unserer Seite:
Anmeldeformular zum 51. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

BGH ENTSCHEIDET ZUR FÄLLIGKEIT DES ANSPRUCHS AUF DIE EEG-VERGÜTUNG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Februar 2026 u.a. entschieden, dass der Anspruch auf Zahlung von Einspeisevergütung nach der gesetzlichen Regelung des § 26 Abs. 2 Satz 1 EEG nicht monatlich, sondern im Hinblick auf die den Anlagenbetreiber treffende Pflicht zur Übermittlung der für die Endabrechnung erforderlichen Daten frühestens nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres fällig wird.

Sie können das Urteil auf unserer Internetpräsenz abrufen:
BGH, Urt. v. 10.02.2026 - XIII ZR 3/25.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2026 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS BEKANNTGEGEBEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. März 2026 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2026. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. März 2026, so dass die Bekanntgabe am 7. April 2026 als erfolgt gilt.

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 283 Megawatt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 9,56 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden.

ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2026 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND BEKANNTGEGEBEN

Am 31. März 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2026. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. März 2026 und gilt am 7. April 2026 als bekanntgegeben.

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 3.445 Megawatt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,54 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2026 für Windenergieanlagen an Land.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG