Schiedsspruch zum Anspruch auf Netzanschluss und Abnahme bei verfristeter Reaktion des Netzbetreibers veröffentlicht | Videomitschnitte zum 50. Fachgespräch | BNetzA gibt Höchstwerte und Ausschreibungsergebnisse bekannt

In Ihrer Infomappe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

SCHIEDSSPRUCH ZUM ANSPRUCH AUF NETZANSCHLUSS UND ABNAHME BEI VERFRISTETER REAKTION DES NETZBETREIBERS NACH § 8 ABS. 5 SATZ 3 EEG VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren wurden von der Clearingstelle vier Fragen geprüft:

  • Hatte die Anlagenbetreiberin trotz verspäteter Reaktion des Netzbetreibers einen Anspruch auf Anschluss und Betrieb ihrer Solaranlagen gemäß § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021?
  • War der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss sowie die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 10,8 kWp nach Ablauf der Frist gemäß § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021 vollständig und dauerhaft zu verweigern?
  • Hat der Netzbetreiber gegen seine Pflichten zum unverzüglichen Netzanschluss sowie zur Abnahme, Übertragung und Verteilung des erzeugten Stroms verstoßen?
  • War der erforderliche Netzausbau wirtschaftlich zumutbar?

Das Arbeitsergebnis können Sie hier abrufen:
Schiedsspruch 2025/10-VIII – Anspruch auf Netzanschluss und Abnahme bei verfristeter Reaktion des Netzbetreibers gemäß § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG.

VIDEOMITSCHNITTE DES 50. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH

Die Videomitschnitte des 50. Fachgesprächs der Clearingstelle vom 6. November 2025 zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ sind jetzt öffentlich verfügbar.

Hier können Sie die Mitschnitte des 50. Fachgesprächs einsehen:
50. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.

BUNDESNETZAGENTUR LEGT HÖCHSTWERTE FÜR AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSE- UND BIOMETHANANLAGEN FEST

Am 19. Februar 2026 hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte bezüglich der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen für die Gebotstermine im Jahr 2026 beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen 2026 und
Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen 2026.

ERGEBNISSE DER DRITTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2025 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS BEKANNTGEGEBEN

Am 13. Februar 2026 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Dezember 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 13. Februar 2026 und gilt damit am 20. Februar 2026 als bekanntgegeben.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 5,00 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für Solaranlagen des ersten Segments.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG