Votum 2024/9-VIII und Votum 2025/7-VI veröffentlicht | Stellungnahme 2025/18-I/Stn veröffentlicht | Ausschreibungsergebnisse bekanntgegeben

In Ihrer Infomappe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2024/9-VIII ZUR ANWENDBARKEIT TECHNISCHER VORGABEN AUF HINZUGEBAUTE PV-MODULE VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 sowie die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiberin bei einem Zubau von PV-Modulen zu bereits vorhandenen PV-Modulen auf die hinzugebauten PV-Module und die bereits vorhandenen PV-Module sowie die dazugehörigen technischen Einrichtungen Anwendung finden (§ 10 Abs. 2 EEG 2017 i. V. m. § 49 Abs. 1, Abs. 2 EnWG).

Das Votum können Sie hier abrufen:
Votum 2024/9-VIII - Anwendbarkeit technischer Vorgaben auf hinzugebaute PV-Module.

VOTUM 2025/7-VI ZUR BERECHNUNG DES KWK-BONUS FÜR DEN IN DER ORC-ANLAGE ERZEUGTEN STROM VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Anlagenbetreiber den KWK-Bonus nach Anlage 3 des EEG 2009 auf Grundlage der Stromkennzahl oder der Nettostromerzeugung zu berechnen hat. Dafür kam es auf die Frage an, ob ein Rückkühler, der sich hinter der Wärmeverbrauchseinheit (Pelletieranlage) befindet, die von der ORC-Anlage mit Wärme beliefert wird, eine Vorrichtung zur Abwärmeabfuhr der ORC-Anlage ist. Entscheidend dafür war u.a., welcher Anlagenbegriff zur Anwendung kommt.

Das Votum können Sie hier abrufen:
Votum 2025/7-VI - Berechnung des KWK-Bonus für den in der ORC-Anlage erzeugten Strom.

STELLUNGNAHME 2025/18-I/STN ZUR ANWENDBARKEIT UND ZUM FÖRDERANSPRUCH NACH §§ 48 ABS. 1 SATZ 1 NR. 1A I. V. M. 100 ABS. 21 EEG 2023 VERÖFFENTLICHT

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu den Fragen abgegeben, ob § 100 Abs. 21 EEG 2023 auf Anlagen anwendbar ist, die bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift (16. Mai 2024) in Betrieb genommen wurden und ob, soweit das der Fall ist, die Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1-2 Nr. 1 lit. a EEG 2023 bereits ab Inbetriebnahme der Anlage geschuldet ist.

Die Stellungnahme können Sie hier abrufen:
Stellungnahme 2025/18-I/Stn - Anwendbarkeit und Förderanspruch nach §§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a i. V. m. 100 Abs. 21 EEG 2023.

AUSSCHREIBUNGSERGEBNISSE BEKANNTGEGEBEN

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden und der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Biomasseanlagen bekanntgegeben.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen erhalten Sie hier:
Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2025 für Solaranlagen des zweiten Segments und
Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2025 für Biomasseanlagen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

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