Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
HINWEIS ZUM VOLLEINSPEISUNGSBONUS VERÖFFENTLICHT
In dem Hinweisverfahren hat die Clearingstelle geklärt, welche gesetzlichen Mindestanforderungen an die Mitteilung zur erhöhten Vergütung bei Volleinspeiseanlagen („Volleinspeisungsbonus“) gestellt werden.
Um den Volleinspeisungsbonus zusätzlich zur Grundvergütung zu erhalten, müssen Anlagenbetreibende entweder bereits vor Inbetriebnahme der Solaranlage oder aber vor dem 1. Dezember eine Mitteilung an den Netzbetreiber abgeben sowie mindestens für ein Kalenderjahr den gesamten Strom aus ihrer Anlage in das Netz einspeisen.
Welche Voraussetzungen die Mitteilung u.a. in Form, Frist und Inhalt erfüllen muss, welche Rechtsfolgen unvollständige Mitteilungen haben und ob es eine Hinweispflicht der Netzbetreiber auf das Mitteilungserfordernis gibt, wird in dem Hinweis erörtert.
In einem Rat zur Praxis bietet die Clearingstelle Anlagenbetreibenden zudem eine Formulierungshilfe für die Mitteilung an.
Das Arbeitsergebnis können Sie hier abrufen:
Hinweis 2024/14-II – Auslegung und Anwendung des § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023.
VORTRAGSFOLIEN DES 50. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR
Am Donnerstag, dem 6. November 2025, führte die Clearingstelle ihr 50. Fachgespräch zum Thema „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“ im Festsaal der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung durch. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.
Hier können Sie die Folien des Fachgesprächs herunterladen:
50. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG.
STREITKLÄRUNG BEI KONFLIKTEN IM ZUSAMMENHANG MIT STROM-CLOUD-ANBIETERN
Die Clearingstelle hat eine Häufige Rechtsfrage zur Streitklärung bei Konflikten im Zusammenhang mit Strom-Cloud-Anbietern veröffentlicht.
Diese finden Sie unter:
Häufige Rechtsfrage Nr. 265.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Ihre Clearingstelle EEG|KWKG