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Stellungnahme zum Messkonzept bei Kombination von Eigenverbrauchsanlage und Anlagen mit kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe | BNetzA veröffentlicht anzulegende Werte für Solaranlagen | Höchstwerte und Ausschreibungsergebnisse bekanntgegeben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

STELLUNGNAHME ZUM MESSKONZEPT BEI KOMBINATION VON EIGENVERBRAUCHSANLAGE UND ANLAGEN MIT KAUFMÄNNISCH-BILANZIELLER WEITERGABE VERÖFFENTLICHT

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob das verfahrensgegenständliche Messkonzept für eine in Überschusseinspeisung betriebene Anlage mit vergütetem Eigenverbrauch und mehrere per kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe als Volleinspeisungsanlagen betriebene Anlagen geeignet ist, insbesondere die aus der kaufmännisch-bilanziellen-Weitergabe resultierende EEG-Ersatzstrommenge hinreichend genau i.S.d. EEG i.V.m dem MsbG zu bestimmen.

Das Arbeitsergebnis finden Sie unter:  
Stellungnahme 2024/12-IX/Stn.

DIE BUNDESNETZAGENTUR HAT DIE AKTUALISIERTEN ANZULEGENDEN WERTE FÜR SOLARANLAGEN VERÖFFENTLICHT

Die Bundesnetzagentur hat die Fördersätze für Solaranlagen in der gesetzlichen Förderung um den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025 aktualisiert. Für die durch das sog. Solarpaket I angepassten Vergütungssätze für sog. PV-Gebäudeanlagen nach § 48 Absatz 2 EEG 2023 sowie den Bonus für aufgeständerte Solaranlagen nach § 48 Absatz 1b EEG 2023 fehlt weiterhin die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz in der Häufigen Rechtsfrage Nr. 73.

DIE BUNDESNETZAGENTUR LEGT HÖCHSTWERTE FÜR EE-AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSEANLAGEN UND BIOMETHANANLAGEN FEST 

Am 18. Februar 2025 hat die Bundesnetzagentur gemäß § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 die Festlegungen der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen und für Biomethananlagen für die Gebotstermine der kommenden zwölf Monate beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Biomasseanlagen,
Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Biomethananlagen.

ERGEBNISSE DER DRITTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2024 FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS BEKANNTGEGEBEN

Am 10. Februar 2025 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Dezember 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 10. Februar 2025 und gilt damit am 17. Februar 2025 als bekanntgegeben.

Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 2.148 Megawatt und war um mehr als das Zweifache überzeichnet. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,76 ct/kWh.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für Solaranlagen des ersten Segments.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG