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Votum 2024/1-I veröffentlicht | BGH entscheidet zum Technologiebonus | Änderung des Geschäftsverteilungsplans der Clearingstelle EEG|KWKG | Fest­le­gung der Höchst­wer­te für EE-Ausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2024/1-I - KONVERSIONSFLÄCHE AUS WIRTSCHAFTLICHER NUTZUNG (EHEMALIGER TAGEBAU) VERÖFFENTLICHT

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle die Frage zu klären, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c) Doppelbuchstabe cc) EEG 2021 und § 6 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 InnAusV handelt.

Das Votum der Clearingstelle EEG|KWKG können Sie hier herunterladen: 
Votum 2024/1-I.

BGH ENTSCHEIDET ZUM TECHNOLOGIEBONUS 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. November 2024 entschieden, dass für Strom, der in einer Biomasseanlage produziert wird, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben wird und die zudem mit einer Organic-Rankine-Anlage ausgestattet ist, der Anspruch auf den sogenannten Technologiebonus gemäß § 8 Absatz 4 EEG 2004 nur für den Stromanteil besteht, der durch die Organic-Rankine-Anlage erzeugt wird. 

Der BGH bestätigt entgegen der Rechtsprechung entsprechender Urteile von (Ober-)Landgerichten die Auffassung der Clearingstelle aus der Empfehlung 2008/8.

Sie können das Urteil auf unserer Internetpräsenz abrufen:
BGH, Urt. v. 12.11.2024 - XIII ZR 3/24.

ÄNDERUNG DES GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLANS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat ihren Geschäftsverteilungsplan geändert.

Den aktualisierten Geschäftsverteilungsplan finden Sie in unserem Downloadbereich.

FESTLEGUNG DER HÖCHSTWERTE FÜR EE-AUSSCHREIBUNGEN

Am 17. Dezember 2024 hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte bezüglich der Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, für Solaranlagen des zweiten Segments, für Windenergieanlagen an Land und für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung für die Gebotstermine im Jahr 2025 beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments,
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments,
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und
Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG

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