Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG möchte Sie informieren:
RAT ZUR PRAXIS FÜR SOLARANLAGEN MIT INANSPRUCHNAHME DER VOLLEINSPEISEVERGÜTUNG
Aufgrund der in der Anwendungspraxis bestehenden Rechtsunsicherheit bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für die Volleinspeisevergütung rät die Clearingstelle Anlagenbetreiberinnen und -betreibern dazu, spätestens am 30. November 2024 ihren Netzbetreibern schriftlich zu melden, dass sie im Jahr 2025 den gesamten in ihrer Solaranlage erzeugten Strom ins Netz einspeisen wollen, und hierfür die erhöhte Volleinspeisevergütung verlangen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Rat zur Praxis für Solaranlagen mit Inanspruchnahme der Volleinspeisevergütung.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Ihre Clearingstelle EEG|KWKG