Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
SAVE THE DATE - 47. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG
Am 12. Juni 2024 wird das 47. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ stattfinden.
Einen Überblick zu unseren bisherigen Fachgesprächen und weitere Informationen finden Sie hier:
Fachgespräche der Clearingstelle EEG|KWKG
SCHIEDSSPRUCH 2023/1-II - VERSETZEN EINER PV-ANLAGE AUS DEM JAHR 2011 AUF EIN BENACHTEILIGTES GEBIET VERÖFFENTLICHT
Die Clearingstelle hatte in diesem schiedsrichterlichen Verfahren zu entscheiden, ob die Schiedsklägerin nach einem Versetzen ihrer PV-Anlage aus dem Jahr 2011 auf eine benachteiligte Fläche für den eingespeisten Strom einen Vergütungsanspruch für Freiflächenanlagen nach dem § 32 EEG 2009 in Anspruch nehmen könnte.
Sie können den Schiedsspruch der Clearingstelle in anonymisierter Form hier herunterladen:
Schiedsspruch 2023/1-II - Versetzen einer PV-Anlage aus dem Jahr 2011 auf ein benachteiligtes Gebiet
EUG ENTSCHEIDET ZUM KWKG 2020
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 keine staatliche Beihilfe darstellt und damit der Nichtigkeitsklage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss der EU-Kommission vom 3. Juni 2021 stattgegeben.
Sie können das Urteil des EuG hier abrufen:
EuG, Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21
BUNDESNETZAGENTUR LEGT HÖCHSTWERTE FÜR EE-AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSEANLAGEN UND BIOMETHANANLAGEN FEST
Am 26. Februar 2024 hat die Bundesnetzagentur gemäß § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen und für Biomethananlagen für die Gebotstermine der kommenden zwölf Monate beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Biomasseanlagen
Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Biomethananlagen
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
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