Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
FESTLEGUNG DER HÖCHSTWERTE FÜR AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSEANLAGEN
Am 24. Februar 2023 hat die Bundesnetzagentur gemäß § 85a Absatz 1 EEG 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen für die Gebotstermine der kommenden zwölf Monate beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetpräsenz:
Festlegung der Höchstwerte für Ausschreibungen für Biomasseanlagen.
EMPFEHLUNG ZUR KOSTENTRAGUNG FÜR ZÄHLERTAUSCH BEI INBETRIEBNAHME EINER EEG-/KWKG-ANLAGE VERÖFFENTLICHT
Die Clearingstelle hat das Empfehlungsverfahren 2022/15-IX - „Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage“ veröffentlicht.
In dem Empfehlungsverfahren wurde insbesondere geklärt:
- inwieweit beim Zähleraustausch anlässlich der Inbetriebnahme einer EEG- bzw. KWKG-Anlage der gMSB neben dem Entgelt in Höhe der Preisobergrenze (POG) gemäß § 32 MsbG eine zusätzliche Gebühr erheben darf und
- ob bei einer als Zweirichtungszähler ausgeführten modernen Messeinrichtung insgesamt nur einmal ein Entgelt gemäß der POG nach § 32 MsbG (da es sich um einen Zähler handelt), oder aufgrund der zwei Zählrichtungen zweimal ein Entgelt gemäß der POG nach § 32 MsbG erhoben werden darf.
Das Arbeitsergebnis sowie die eingegangenen Stellungnahmen finden Sie unter:
Empfehlung 2022/15-IX - Kostentragung für Zählertausch gem. MsbG anlässlich Inbetriebnahme einer EEG-/KWKG-Anlage.
ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2023 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 1. März 2023 - also am 8. März 2023 - als bekanntgegeben anzusehen.
Bei den Windenergieanlagen an Land liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 7,34 ct/kW.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für Windenergieanlagen an Land.
ERGEBNISSE DER ERSTEN AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2023 FÜR SOLARANLAGEN DES ZWEITEN SEGMENTS
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Zuschläge sind eine Woche nach Veröffentlichung am 1. März 2023 - also am 8. März 2023 - als bekanntgegeben anzusehen.
Bei den Solaranlagen des zweiten Segments liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag bei 10,87 ct/kW.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung erhalten Sie hier:
Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Ihre Clearingstelle EEG|KWKG