Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
MELDEFRIST FÜR BESTANDSANLAGEN IM MARKTSTAMMDATENREGISTER ABGELAUFEN - HINWEIS: BEI AUSBLEIBENDER MELDUNG DROHT VERGÜTUNGSMINDERUNG
Die Clearingstelle EEG|KWKG weist darauf hin, dass die Meldefrist für Bestandsanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) am 30. September 2021 abgelaufen ist. Solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach § 5 Abs. 5 MaStRV an das Register übermittelt haben, wird die Vergütung um 20 % vermindert (§ 52 Abs. 3 EEG 2021, sog. „einfacher Meldeverstoß“). Solange auch die Meldung nach § 71 Nr. 1 EEG 2021 unterblieben ist, verringert sich die Vergütung auf null (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EEG 2021, sog. „doppelter Meldeverstoß“).
Der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) finden Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/mastrv.
STELLUNGNAHMEN IM HINWEISVERFAHREN 2021/10-V ZUR ERTÜCHTIGUNG VON WASSERKRAFTANLAGEN VERÖFFENTLICHT
Die Clearingstelle hat zu dem am 4. August 2021 eingeleiteten Hinweisverfahren 2021/10-V
zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen“ nunmehr die eingegangenen und zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen veröffentlicht.
Die Stellungnahmen können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2021/10-V abrufen.
Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Ihre Clearingstelle EEG|KWKG