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Feedback erwünscht! | Schiedsspruch zur Mitnahme der Höchstbemessungsleistung bei Umbau einer Biogasanlage veröffentlicht | Stellungnahme zum KWK-Bonus bei Holztrocknung veröffentlicht | Vortragsfolien des 40. Fachgesprächs online verfügbar

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

FEEDBACK ERWÜNSCHT!

Wir freuen uns, wenn Sie uns Rückmeldung zu unserer Arbeit geben. Sie helfen uns damit, unsere Angebote weiter zu verbessern.

Hier geht’s zur kurzen Befragung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/rueckmeldung.

SCHIEDSSPRUCH ZUR MITNAHME DER HÖCHSTBEMESSUNGSLEISTUNG BEI UMBAU EINER BIOGASANLAGE VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat in dem schiedsrichterlichen Verfahren geklärt, ob das BHKW der Anlagenbetreiberin, das aufgrund der Stilllegung des einen Fermenters an den Fermenter
einer anderen Biogasanlage der Anlagenbetreiberin angeschlossen wurde, seine Höchstbemessungsleistung mitnimmt.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2021/4
herunterladen.

STELLUNGNAHME ZUM KWK-BONUS BEI HOLZTROCKNUNG VERÖFFENTLICHT

Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle in der Stellungnahme mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/1-IV/Stn geklärt, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch
auf den KWK-Bonus nach der sog. Wärmenetzklausel des EEG 2009 (Anlage 3 Nr. III.2) besteht, wenn ein an das Wärmenetz angeschlossener Abnehmer eine Holztrocknungsanlage ist.

Weitere Informationen sowie die Stellungnahme finden Sie unter

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellungnv/2020/1/Stn

VORTRAGSFOLIEN DES 40. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG ONLINE VERFÜGBAR

Am Dienstag, den 15. Juni 2021 führte die Clearingstelle EEG|KWKG ihr 40. Fachgespräch zum Thema »Wasser- und Windkraft im EEG 2021« als Präsenztermin im Harnack-Haus und parallel dazu online als Liveübertragung durch. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.

Sie können diese unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/40 herunterladen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG