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Hinweisverfahren 2020/73-IV zum Anlagenbegriff und Flex-Zubau bei Satelliten- und Biomethan-BHKW | Hinweis der BNetzA zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

STELLUNGNAHMEN IM HINWEISVERFAHREN 2020/73-IV ZUM ANLAGENBEGRIFF UND FLEX-ZUBAU BEI SATELLITEN- UND BIOMETHAN-BHKW VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle hat am 30. November 2020 das Hinweisverfahren 2020/73-IV zum Thema „Anlagenbegriff und Flex-Zubau bei Satelliten- und Biomethan-BHKW“ eingeleitet.

Die eingegangenen Stellungnahmen im Hinweisverfahren wurden nun veröffentlicht und können unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2020/73 abgerufen werden.

Sobald die Clearingstelle den Hinweis beschlossen und veröffentlicht hat, unterrichten wir Sie hierüber in diesem Rundbrief.

HINWEIS 2021/1 DER BNETZA ZUR ZUORDNUNG VON AUSGEFÖRDERTEN EE-ANLAGEN

Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur gibt mit dem Hinweis ihr Grundverständnis zur Pflicht zur Zuordnung, zur automatischen Zuordnung und zu den Rechtsfolgen der automatischen Zuordnung wieder.

Weiter Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/politisches-programm/5888.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG