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Votum zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 veröffentlicht | Votum zum Gebäudebegriff im EEG 2004 veröffenlicht | Schiedsspruch zur Erweiterung einer älteren Bestandsanlage durch Zubau einer Stromerzeugungsanlage veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

VOTUM 2019/54 ZUR MODERNISIERUNG EINER WASSERKRAFTANLAGE IM EEG 2009

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahmen zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen.

Das Votum können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/54 herunterladen.

VOTUM 2019/42 ZUM BEGRIFF DES "GEBÄUDES" IN § 11 ABS. 6 EEG 2004 - (IV)

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.

Das Votum können Sie auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2019/42 herunterladen.

SCHIEDSSPRUCH 2019/33 ZUR ERWEITERUNG EINER ÄLTEREN BESTANDSANLAGE DURCH ZUBAU EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob sich die EEG-Umlage für den in der Turbine der Schiedsklägerin erzeugten und von der Schiedsklägerin selbst verbrauchten Strom auf null gemäß § 61f EEG 2017 bzw. § 61d EEG 2017 a.F. verringert, insbesondere: ob es sich bei dem Zubau einer weiteren Stromerzeugungsanlage um die Erweiterung einer älteren Bestandsanlage handelt.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2019/33 abrufen.


Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG|KWKG