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Schiedsspruch zu Solaranlagen auf sonstiger baulicher Anlage (VI) veröffentlicht | BNetzA gibt Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land sowie für Solaranlagen bekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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SCHIEDSSPRUCH ZU SOLARANLAGEN AUF SONSTIGER BAULICHER ANLAGE (VI) VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren war zu klären, ob für den Strom, der in den geplanten Solaranlagen mit einer Leistung von 20 MW erzeugt werden soll, ein Zahlungsanspruch gemäß §§ 37 Abs. 1 Nr. 2, 38 ff. EEG 2017 besteht. Insbesondere war zu entscheiden, ob die Solaranlagen auf einer sonstigen baulichen Anlage errichtet werden und ob der Förderanspruch ausgeschlossen ist, wenn es sich bei der Vorhabensfläche zugleich um eine Konversionsfläche handelt.

Den Schiedsspruch können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/39 nachlesen.

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BNETZA GIBT ERGEBNISSE DER 1. AUSSCHREIBUNGSRUNDE 2019 FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND SOWIE FÜR SOLARANLAGEN BEKANNT

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) sowie für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelte sich hierbei um zwei technologiespezifische Ausschreibungen.

Bei den Windenergieanlagen an Land betrug der Gebotsumfang 499 MW und blieb damit erneut unter dem ausgeschriebenen Volumen von 700 MW. Es wurden 476 MW bezuschlagt. Der mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh, das Gebot mit niedrigstem Zuschlagswert betrug 5,24 ct/kWh.

Bei den Solaranlagen betrug der Gebotsumfang 465 MW. Hiervon wurden 178 MW bezuschlagt. Das Auschreibungsvolumen betrug 175 MW. Der mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 4,80 ct/kWh, das Gebot mit niedrigstem Zuschlagswert betrug 4,11 ct/kWh.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetpräsenz unter
https://www.clearingstelle-eeg.de/ausschreibung/4762

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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