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Bundesrat billigt Energiesammelgesetz - Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3) eingeleitet - Schiedsspruch zur Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage (II) veröffentlicht - BNetzA veröffentlicht Ergebnisse der (i)KWK-Ausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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BUNDESRAT BILLIGT ENERGIESAMMELGESETZ

Der Bundesrat hat heute das am 30. November 2018 im Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz (EnSaG) nach abschließender Beratung gebilligt.

Einen Überblick über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/aenderung7/material.

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EMPFEHLUNGSVERFAHREN ZU ANWENDUNGSFRAGEN DES MSBG (TEIL 3) EINGELEITET

Die Clearingstelle EEG hat am 11. Dezember 2018 das dritte Empfehlungsverfahren (2018/33) zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) eingeleitet. In dem Verfahren wird geklärt:

- welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und MsbG für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber eintreten, wenn nachweislich die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach Maßgabe des MsbG nicht eingehalten werden,

- insbesondere ob dies Auswirkungen auf die Zahlungsansprüche aus dem EEG oder dem KWKG hat und ob der (vorrangige) Netzanschluss, bzw. eine etwaige spätere Trennung der Anlage vom Netz davon betroffen ist.

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände endet am 11. Februar 2019. Der Einleitungsbeschluss steht unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2018/33 zum Download bereit.

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SCHIEDSSPRUCH ZU ERTÜCHTIGUNG EINER WASSERKRAFTANLAGE (II) VERÖFFENTLICHT

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob die Schiedskläger ihre Wasserkraftanlagen ertüchtigt und seit Abschluss der Ertüchtigungsmaßnahme gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß § 40 Abs. 2 EEG 2017 für den jeweils in ihren Anlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Strom haben.

Sie können den Schiedsspruch unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/31 herunterladen.

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BNETZA VERÖFFENTLICHT ERGEBNISSE DER 3. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR KWK-ANLAGEN UND DER 2. AUSSCHREIBUNGSRUNDE FÜR INNOVATIVE KWK-ANLAGEN

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Dezember 2018 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Förderung von KWK-Anlagen und der zweiten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen bekannt gegeben. Insgesamt wurden für KWK-Anlagen 11 Gebote mit einem Gebotsumfang von 78 Megawatt (MW) bezuschlagt, für innovative KWK-Anlagen wurden alle drei Gebote mit 13 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche, mengengewichtige Zuschlagswert liegt bei 4,74 ct/kWh bzw. 11,31 ct/kWh.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetpräsenz unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4678.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.