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26. Fachgespräch: Anmeldefrist endet nächten Dienstag - Empfehlung zu Anwendungsfragen von Speichern im EEG 2014 beschlossen - Stellungnahme zur Möglichkeit einer Teileinspeisung eines Solarparks veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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26. FACHGESPRÄCH DER CLEARINGSTELLE EEG: ANMELDEFRIST ENDET AM NÄCHSTEN DIENSTAG!

Die Anmeldefrist für das 26. Fachgespräch zum Thema »Speicher und EEG« endet am Dienstag, den 7. Februar 2017.

Das Fachgespräch findet am Dienstag, den 21. Februar 2017 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin-Mitte statt.

Nähere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm und einen Link zur Anmeldung finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraech/26.

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EMPFEHLUNG ZU ANWENDUNGSFRAGEN VON SPEICHERN IM EEG 2014 BESCHLOSSEN

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Januar 2017 die Empfehlung 2016/12 beschlossen und darin einige Anwendungsfragen zu Speichern im EEG 2014 geklärt - insbesondere

- unter welchen Voraussetzungen ein Speicher als eine Anlage i.S.d. § 5 Nr. 1 Halbsatz 2 EEG 2014 gilt,

- ob aus dem »weiten« Anlagenbegriff der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt, dass ein Speicher zusammen mit der Primärerzeugungsanlage eine Anlage ist,

- wann ein Speicher gemäß § 5 Nr. 21 EEG 2014 in Betrieb genommen ist und wie dies rechtssicher nachgewiesen werden kann,

- inwieweit die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung in § 61 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 32 Abs. 1 EEG 2014 auf Speicher anzuwenden sind,

- welcher Wert für die installierte Leistung beim Einsatz von Speichern i.S.v. § 5 Nr. 1 EEG 2014 anzulegen ist und

- ob ein Förderanspruch gemäß § 19 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 EEG 2014 auf den vor der Einspeisung in das Netz zwischengespeicherten Strom besteht, wenn in dem Speicher nicht ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas eingespeichert wurde.

Sie können die Empfehlung unter https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2016/12 nachlesen.

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STELLUNGNAHME ZUR MÖGLICHKEIT EINER TEILEINSPEISUNG EINES SOLARPARKS VERÖFFENTLICHT

Im Verfahren 2015/40/Stn hat die Clearingstelle EEG auf Ersuchen eines Landgerichts eine Stellungnahme zu einer konkreten Netzanschlusssituation abgegeben. Zu Grunde lag die Frage, ob auch bereits eine Teileinspeisung eines Solarparks vor der Fertigstellung eines Umspannwerks zu netzunverträglichen Spannungsanhebungen führt.

Sie können die Stellungnahme unter https://www.clearingstelle-eeg.de/stellungnv/2015/40 abrufen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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https://www.clearingstelle-eeg.de

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.