Sehr geehrte Damen und Herren,
die Clearingstelle EEG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:
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EEG 2017 IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET
Heute wurde das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2016 S. 2258) verkündet. Artikel 1 des Gesetzes ändert das EEG 2014, welches als EEG 2017 am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.
Nähere Informationen zum EEG 2017 können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2017/urfassung abrufen.
Sobald die Arbeitsausgabe des EEG 2017 der Clearingstelle EEG vorliegt, informieren wir Sie mit einem elektronischen Rundbrief.
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HÖHE DER EEG-UMLAGE FÜR 2017 VERÖFFENTLICHT
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am vergangenen Freitag die EEG-Umlage für das Jahr 2017 veröffentlicht. Sie beträgt 6,880 ct/kWh.
Weitergehende Informationen können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/3255 abrufen.
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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG bedarf es hierzu nicht.
Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!
Für die Clearingstelle EEG
Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
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RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien
(Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE
255468643
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
kann keine Haftung übernommen werden.